Mit der EU und weiteren Ländern soll über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs verhandelt werden. Das sehen die definitiven Mandate vor, die der Bundesrat heute beschlossen hat.
Die Mandats-Entwürfe hatte der Bundesrat bereits im Mai verabschiedet. In den vergangenen Monaten wurden die zuständigen Parlamentskommissionen und die Kantone konsultiert, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) schreibt.
In den Verhandlungen mit der EU will der Bundesrat besprechen, wie unversteuerte Gelder aus der Vergangenheit regularisiert werden können. Auch der Marktzutritt für Banken soll ein Thema sein.
Verhandlungen auch mit den USA
Verhandeln will der Bundesrat ausserdem mit den USA, die mit ihrem Steuergesetz Fatca bereits einen einseitigen Informationsfluss durchgesetzt haben. Beim Abkommen zur Umsetzung von Fatca hatte die Schweiz auf das sogenannte Modell 2 gesetzt. Damit liefern die Banken bestimmte Informationen über Konten von US-Bürgern an die US-Behörden, die dann mittels Amtshilfe an die gewünschten Kundendaten gelangen können.
Mit den USA will nun der Bundesrat über einen Wechsel zum sogenannten Modell 1 verhandeln. Dabei fliessen die Daten direkt zwischen den Steuerbehörden.
Erster Datenaustausch frühestens 2018
Gemäss Mitteilung des EFD werden die Schweizer Banken 2017 mit der Erhebung von Kontodaten ausländischer Steuerpflichtiger beginnen. Ein erster Datenaustausch könnte dann 2018 stattfinden. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Parlament und allenfalls die Stimmbürger die nötigen Gesetze und Abkommen genehmigen. Die heute bestehenden Rechtsgrundlagen schliessen einen automatischen Informationsaustausch aus.
Über 40 Staaten hätten bereits angekündigt, 2016 mit der Erhebung der Daten zu beginnen und diese 2017 erstmals auszutauschen, schreibt das EFD.
Grundsatzentscheid fiel vergangenes Jahr
Dass die Schweiz das Bankgeheimnis gegenüber anderen Staaten aufgeben und beim automatischen Informationsaustausch mitmachen soll, hatte der Bundesrat bereits vergangenen Sommer im Grundsatz entschieden. Im Herbst kündigte er an, dass er mit den wichtigsten Partnerländern darüber verhandeln werde, wenn ein international anerkannter Standard vorliege. Dieser Standard liegt in der Zwischenzeit vor.
Der Bundesrat betont, das inländische Bankgeheimnis werde durch die Umsetzung des neuen globalen Standards nicht tangiert.