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Schweiz Bundesrat tut sich schwer mit der Einwanderungsinitiative

Eine Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist auch nach einem Jahr Beratung nicht zu Stande gekommen. Der Bundesrat hat nun eine erste Diskussion geführt. Am Montag soll EU-Kommissionspräsident Juncker darüber informiert werden.

Die Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative lässt weiter auf sich warten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine erste Diskussion darüber geführt. Ein Entscheid sei noch nicht gefallen, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi.

Damit kann die Vernehmlassungsvorlage nicht vor dem 11. Februar vorgestellt werden – in der kommenden Woche findet wegen der Sportferien keine Bundesratssitzung statt. Das gibt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga die Gelegenheit, das Projekt bei ihrem Brüssel-Besuch am nächsten Montag zunächst mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zu diskutieren.

Über den Inhalt der Vorlage kursierten in den letzten Wochen zwei verschiedene Versionen:

  • Einwanderungskontingente und einen Inländervorrang gemäss Verfassung : Diese Bestimmungen würden aber nur gelten, wenn mit der EU zuvor ein neues Freizügigkeitsabkommen ausgehandelt werden kann.
  • Schutzklausel : Bis zu einer festgelegten Obergrenze soll mit der EU weiterhin die volle Personenfreizügigkeit gelten. Überschreitet die Zuwanderung diese Limite, würden vorübergehend wieder Kontingente gelten.

Der Bundesrat hat die Eckwerte seines Umsetzungskonzepts im Juni vorgestellt. Demnach sollen ab Februar 2017 Aufenthaltsbewilligungen ab vier Monaten wieder kontingentiert werden, zudem gilt bei Stellenbesetzungen ein Inländervorrang. Parallel dazu möchte der Bundesrat das inländische Arbeitskräftepotenzial fördern, um den Hunger der Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften zu dämpfen.

Um die Initiative umzusetzen, muss das Freizügigkeitsabkommen neu ausgehandelt werden. Der Bundesrat hat angekündigt, dabei drei Ziele zu verfolgen:

  1. Die Schweiz soll die Zuwanderung wieder selbständig steuern
  2. Die bilateralen Verträge bleiben erhalten
  3. Der Schutz gegen Lohndumping soll weiterhin gelten.

EU zeigt sich wenig verhandlungsbereit

Das definitive Mandat dazu will die Regierung zusammen mit dem Umsetzungs-Konzept verabschieden. Für Verhandlungen hat sie vorerst aber keine Gesprächspartner: Die EU hat sich bisher kategorisch geweigert, mit der Schweiz über die Personenfreizügigkeit und damit über ein Grundprinzip der EU zu verhandeln.

Über die Erfolgsaussichten in Brüssel zeigt sich SRF-Korrespondent Christoph Nufer denn auch verhalten positiv: «Die Schweizer Vertreter werden harte Kontingente aushandeln, aber das wird schwierig. Eine Einigung wird man eher über eine Schutzklausel treffen. Es wird gemunkelt, dass das Eda bereits verschiedene Szenarien ausarbeite. Ex-Staatssekretär Ambühl soll angeblich bereits einen pfannenfertigen Vorschlag gemacht haben.»

Beide Seiten versuchen ihr Gesicht zu wahren

Aber auch hier wird man sich bei den Verhandlungen nichts schenken. Christoph Nufer: «Die grosse Herausforderung bei den Verhandlungen wird die sein, dass beide Verhandlungsparteien versuchen, ihr Gesicht zu wahren. Das wird schwierig werden – aber nicht unmöglich. Denn auf die Frage nach Schutzklauseln, hat Parlamentspräsident Martin Schulz bereits im Dezember einmal gesagt: «Warum nicht?»

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