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Schweiz Bundesrat überlässt den Kantonen Ärztesteuerung

Der Bundesrat will die Regulierung vom ambulanten Angebot voll und ganz den Kantonen überlassen. Er verzichtet sogar auf die Möglichkeit einzugreifen, wenn die Kosten eines Kantons in diesem Bereich aus dem Ruder laufen.

Die Kantone sollen eingreifen können, wenn es in einer Region zu viele Ärzte eines bestimmten Fachgebiets oder andere ambulante Angebote gibt. Gleichzeitig sollen sie Massnahmen treffen, wenn das Angebot zu klein ist. Daran hält der Bundesrat trotz Kritik in der Vernehmlassung fest.

Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, die er am Mittwoch beschlossen hat, soll den bis Mitte 2016 befristeten Zulassungsstopp für Spezialärzte ablösen. Die Kantone seien für die Gesundheitsversorgung in ihrem Gebiet zuständig und könnten die Versorgungslage und die Bedürfnisse am besten einschätzen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. Es gelte, ihre Position zu stärken.

Kantone müssen Kommission einsetzen

Der Bundesrat will den Kantonen darum auch künftig die Möglichkeit geben, das ambulante Angebot zu steuern. Um Einschränkungen oder Fördermassnahmen beschliessen zu können, muss ein Kanton zunächst den Bedarf an ambulanten Leistungen ermitteln. Dabei muss er auch die Tätigkeit der Spitäler im ambulanten Bereich berücksichtigen.

Eine Kommission, in der Versicherte, Leistungserbringer und Krankenversicherer vertreten sind, würde gemäss den Plänen des Bundesrats zur Beurteilung der Versorgung Stellung nehmen und eine Empfehlung abgeben. «Es gilt der Grundsatz der Konsultation», so Berset. Ob die Kantone dann tatsächlich Massnahmen ergreifen oder nicht, soll ihnen überlassen bleiben.

«Föderalistischste aller Lösungen»

Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass er selber eingreifen kann, wenn die Kosten in einem Kanton überdurchschnittlich steigen. In diesem Fall wäre die Regierung befugt gewesen, die kantonalen Tarife um bis zu zehn Prozent zu senken.

Diese Idee hat sie aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung fallen gelassen. Die Kantone sollen auch nicht dazu verpflichtet werden, den ambulanten Bereich der Spitäler zu regulieren. Sie erhalten jedoch die Möglichkeit, dies zu tun. Es sei die föderalistischste aller Lösungen, so Berset.

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