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Schweiz Bundesrat verbietet Terrororganisation «Islamischer Staat»

Die Landesregierung hat entschieden, die Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) in der Schweiz zu verbieten. Sie hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet, die am Donnerstag in Kraft tritt und auf sechs Monate befristet ist.

Die Gruppierung «Islamischer Staat» begehe massive Verletzungen der Menschenrechte, teilt der Bundesrat in einem Communiqué mit. Aufgrund der Eskalation der vergangenen Wochen habe die Landesregierung deshalb entschieden, die Gruppierung durch eine Verordnung zu verbieten.

Diese Verordnung verbietet nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation im In- und Ausland, sondern auch alle Aktionen, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen. Konkret bedeutet dies das Sammeln von Geld, Werben von Mitgliedern oder sonstige Propagandaaktionen für die Organisation.

Verbot auch in Zukunft?

Wer gegen dieses Verbot verstösst, solle künftig mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Gegebenenfalls können auch Vermögenswerte der Organisation eingezogen werden.

Dokumentation

Der Bundesrat hat das Verteidigungsdepartement (VBS) beauftragt, dem Bundesrat eine Lösung zu unterbreiten, damit ab Ende Jahr das Verbot von IS und verwandten Organisationen gewährleistet ist. Auch das Verbot der Gruppierung Al-Kaida und verwandter Organisationen soll in Kraft bleiben.

Eine Regelung auf Gesetzesstufe in Form eines allgemeinen Organisationsverbots sei zurzeit nicht vorgesehen, hält das VBS fest. Der Bundesrat sei jedoch bereit, über Lösungen zu diskutieren, falls etwa im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Nachrichtendienstgesetz entsprechende Vorschläge eingebracht würden.

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