Schnellere Verfahren bis ein Medikament zugelassen wird: Konkret wird das Bundesamt für Gesundheit künftig innert 60 Tagen nach Zulassung durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic entscheiden, ob ein Arzneimittel in die Spezialitätenliste aufgenommen und somit von der Krankenversicherung bezahlt wird.
Zudem wird der Preis eines Medikaments künftig mittels eines vereinfachten Modells nach unten angepasst, falls für ein bereits zugelassenes Arzneimittel die Anwendung erweitert wird.
Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern hiessen die entsprechenden Verordnungsänderungen gut. Das sogenannte Prävalenzmodell soll dann zum Einsatz kommen, wenn ein Arzneimittel, das schon auf der Spezialitätenliste figuriert, angepasst wird.
Rascherer Zugang
Es sieht vor, dass die Zulassungsinhaberin des Arzneimittels – also das Pharmaunternehmen – auf 35 Prozent des erwarteten Mehrumsatzes verzichtet, der aus der häufigeren Anwendung des Arzneimittels resultiert. «Dank diesen beiden Massnahmen erhalten die Patienten einen rascheren Zugang zu neuen Arzneimittel», schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung.