Der Bundesrat verschiebt die Einführung des neuen gemeinsamen Sorgerechts um ein halbes Jahr. Die neuen Regelungen sollen nun erst im Juli kommenden Jahres in Kraft treten und nicht schon im Januar.
Im Juni 2013 hatte das Parlament beschlossen, dass unverheiratete Paare künftig gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben sollen. Heute geht die elterliche Sorge meist an die Mutter.
Kantone rechnen mit «Flut von Gesuchen»
Gegen diesen Zeitpunkt wehrte sich aber Ende Oktober die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes). Sie geht von einer «Flut von Gesuchen» aus – vor allem, weil sich auch Geschiedene, deren Scheidung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, auf das neue Recht berufen können.
Die Kokes hatte damals eine Verschiebung um ein Jahr gefordert. Mit der Einführung zum Juli strebe der Bundesrat nun eine Kompromisslösung an, heisst es vom Justiz- und Polizeidepartement. Man nehme die Befürchtungen der Kantone ernst. Allerdings müsse auch der Willen des Parlaments beachtet werden, dass sich für eine rasche Einführung ausgesprochen hatte.