Die Regierung trägt Bedenken Rechnung, dass die Strafhöhen nicht unabhängig von den Änderungen im Sanktionssystem geändert werden sollten. In diesem Sinn äusserten sich in der Vernehmlassung etwa der Schweizerische Anwaltsverband und die Konferenz der Staatsanwälte, wie das Polizei- und Justizdepartement mitteilte.
Entfernung des Inzestverbot aus StGB
Mit der Revision will der Bundesrat beispielsweise die Höchststrafen für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Grund dafür sind vor allem Raserdelikte. Dafür hat sich in der Konsultation eine deutliche Mehrheit ausgesprochen.
Auf weniger Zustimmung traf dagegen die Absicht des Bundesrates, das Inzestverbot aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern durch ihre Eltern werde bereits durch andere Bestimmungen bestraft, argumentierte der Bundesrat. Eine Mehrheit hielt die Aufhebung für ein falsches Zeichen.
Nochmals von vorne beginnen will der Bundesrat mit der Harmonisierung des Strafrahmens jedoch nicht. Justizministerin Simonetta Sommaruga erhielt den Auftrag, einen Gesetzesentwurf und eine Botschaft auszuarbeiten, sobald die Beschlüsse des Parlaments bekannt sind.