Wüste Szenen von randalierenden Fussballfans in Zügen, Trams oder Bussen haben in der Vergangenheit aufgeschreckt. Jetzt reagiert der Bundesrat und will die Fans in Extrazüge zwingen können und die Clubs stärker in die Pflicht nehmen. Das kann für diese teuer werden.
Gewaltbereite Fans, die Züge zerstören und andere Passagiere gefährden, bereiten den SBB und anderen Transportunternehmen schon lange viel Ärger. Künftig soll es darum möglich werden, die Fans von den normalen Passagieren zu trennen.
Klubs sollen für unentdeckte Vandalen haften
Dazu will der Bundesrat die generelle Transportpflicht entsprechend lockern, wie Andreas Windlinger vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erklärt. Fans von Fussballvereinen, die an Auswärtsspiele reisen, könnten so zur Benützung von Extrazügen verpflichtet werden.
Dazu kommt nach dem Willen des Bundesrats eine Haftpflicht für die Fussballklubs. Diese würden für Schäden im Eisenbahnverkehr haften, wenn die randalierenden Fans nicht belangt werden können.
Fanarbeit Schweiz: Mit Bewegungsfreiheit nicht vereinbar
Über diese Regelung schütteln die professionellen Fanarbeiter der Klubs nur die Köpfe: Um so ein Gesetz glaubwürdig umzusetzen, brauche es grosse Investitionen in die Bahnhofinfrastruktur, um die Menschen kanalisieren zu können, macht Thomas Gander als Geschäftsführer von Fanarbeit Schweiz geltend. Dies ziehe immense Kosten nach sich.
Einen Zwang für alle Fans, solche Extrazüge zu benutzen, fände Gander fragwürdig. Denn damit würden unter Umständen Familien mit Kindern und Individualreisende in Extrazüge gezwungen, die gar nicht in diesem Pulk mitfahren wollten. «Das ist mit der Bewegungsfreiheit in der Schweiz nicht vereinbar», ist Gander überzeugt.
Muss Bahnpersonal bald Fans sortieren?
BAV-Sprecher Windlinger verteidigt die geplante Gesetzesänderung: «Wer wie reisen muss, entscheiden die SBB und andere Transportunternehmen. Dabei wird sicher Augenmass gewahrt.»
Bei der SBB kommt der Entscheid des Bundesrats grundsätzlich gut an. SBB-Sprecher Christian Ginsig räumt im «Rendez-vous» aber ein, dass es noch offene Fragen gebe. Etwa jene, ob Familien und Rentner, die sich als Fans zu erkennen geben, auch in den Extrazug müssen.
Windlinger verweist auf die breite Vernehmlassung. Zwar gebe es Widerstand bei den Klubs. Allerdings seien der Zuspruch von Parteien und Kantonen gross und das Echo auf die Lösung insgesamt positiv.
Die Gesetzesänderung kommt nun ins Parlament. Ob sich die Kritiker hier nochmals Gehör verschaffen können, wird sich zeigen.