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Frauen sitzen mit überschlagenen Beinen auf Stühlen
Legende: Mehr Frauen in die Verwaltungsräte: Der Bundesrat will eine Frauenquote von 30 Prozent. Keystone

Schweiz Bundesrat will Frauenquote für Unternehmen

In den Verwaltungsräten von Firmen sollen Frauen in Zukunft mindestens 30 Prozent ausmachen. Das hat der Bundesrat entschieden. Sanktionen drohen den Firmen, die dagegen verstossen, allerdings nicht.

Trotz Kritik in der Vernehmlassung: Der Bundesrat hält an einer Frauenquote für grössere börsenkotierte Gesellschaften fest. Im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein.

Auch für die Geschäftsleitung will der Bundesrat eine Quote einführen. Diese soll aber nur bei 20 Prozent liegen. In der Geschäftsleitung seien mehr spezifische Fach- und Branchenkenntnisse notwendig, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Sanktionen sind allerdings nicht vorgesehen. Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich erklären. Das Unternehmen muss die Gründe sowie die geplanten Massnahmen offen legen.

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Transparenz im Rohstoffsektor

Der Bundesrat schlägt die Frauenquote im Rahmen einer Aktienrechtsrevision vor. Zur Revision gehören auch neue Regeln für den Rohstoffsektor. Damit möchte der Bundesrat mehr Transparenz gewährleisten und Reputationsrisiken vorbeugen.

Der Vorschlag lehne sich an das EU-Recht an und gehe nicht darüber hinaus, betont der Bundesrat in der Mitteilung. Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen Zahlungen ab 120'000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen offenlegen müssen.

Abzocker-Initiative umsetzen

Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Derzeit ist das angenommene Volksbegehren nur auf Verordnungsstufe umgesetzt. Nun sollen Leitplanken für Antrittsprämien und Entschädigungen für Konkurrenzverbote im Gesetz verankert werden.

Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat jedoch etliche Änderungen angebracht. So verzichtet er darauf, ein aktienrechtliches Recht auf Einleitung einer Klage auf Kosten der Gesellschaft einzuführen. Auch die Pflicht zum Aufbau und Betrieb eines elektronischen Aktionärsforums hat der Bundesrat fallengelassen. Ausserdem soll das Verhältnis zwischen fixen und variablen Vergütungen nicht vorgängig festgelegt werden müssen.

Kritik in der Vernehmlassung

Im Rahmen dieser Eckwerte arbeitet das Justiz- und Polizeidepartement nun eine Botschaft zuhanden des Parlaments aus. Diese soll gegen Ende 2016 vorliegen. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat viel Kritik geerntet. Ob die Revision die parlamentarische Beratung übersteht, ist damit ungewiss.

Die Wirtschaftsverbände lehnten das Paket pauschal ab. Der Gewerbeverband befand, die Vorlage komme zur Unzeit und generiere hohe Regulierungskosten. Auch Economiesuisse forderte einen Marschhalt.

Die bürgerlichen Parteien stellten sich insbesondere gegen die Frauenquoten. Ausserdem befanden sie, die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Verordnungsebene genüge vorerst. Grundsätzlich positiv äusserten sich die SP und die Gewerkschaften. Der Linken geht der Vorschlag des Bundesrates zu den Frauenquoten jedoch zu wenig weit. Sie fordert Sanktionen für Unternehmen, die das Ziel nicht erreichen.

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