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Schweiz Bundesrat will keine obligatorische Selbstdeklaration

Die Banken sollen von ihren Kunden keine Selbstdeklaration über die Versteuerung ihrer Gelder verlangen müssen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen aber strengere Sorgfaltspflichten gelten.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte in Bern die Finanzmarktstrategie des Bundesrates vor. Kernpunkt ist: Der Bundesrat will der Branche die Regulierung selbst überlassen. Er möchte aber die Sorgfaltspflichten der Banken im Zusammenhang mit unversteuerten Geldern ausbauen.

Um zu verhindern, dass Banken unversteuerte Gelder annehmen, sollen sie künftig strengere Regeln beachten müssen. Diese sollen sich nach den Vorgaben richten, welche sie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bereits anwenden müssen. Das hielt das Eidgenössische Finanzdepartement fest. Je nach Risiko fallen die Prüfungen schärfer oder weniger scharf aus.

Abrenzung zu schwierig

Neuer Steuerverwaltungs-Chef

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Zudem ernannte der Bundesrat Adrian Hug zum neuen Chef der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Er ist der Nachfolger von Urs Ursprung, der wegen Unregelmässigkeiten beim gescheiterten IT-Projekt Insieme Ende Juni 2012 freigestellt wurde und danach zurücktrat. Hug wird die Leitung des ESTV am 1. April 2013 übernehmen. 

Eine Selbstdeklaration des Kunden, wonach dieser seine Steuerpflicht erfüllt hat, können die Banken einholen. Eine Pflicht zu einer solchen Deklaration soll es aber nicht geben. Die Deklaration sei nur eines von mehreren Elementen bei der Klärung der Frage, ob der Kunde seine Steuerpflicht erfülle.

Eine flächendeckende Selbstdeklaration habe der Bundesrat diskutiert, sei dann aber von dieser Idee abgekommen, sagte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. Die Abgrenzungsschwierigkeiten seien zu gross.

Zwar will der Bundesrat auch Gesetze ändern, wie die Regierung in einem Vorentscheid am Freitag beschloss. Dort sollen Grundsätze verankert werden.

Banken müssen Nein sagen

Für die Details zu den Sorgfaltspflichten soll aber die Branche selbst eine Regulierung finden, etwa einen Katalog von Indizien zur Steuerkonformität. Die Finanzmarktaufsicht soll diese Regeln aber prüfen. Zeigt sich, dass Gelder nicht versteuert sind, muss die Bank sie ablehnen.

Audio
Einschätzungen von Wirtschaftsredaktorin Priscilla Imboden
aus SRF 4 News aktuell vom 14.12.2012.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 38 Sekunden.

Der Bundesrat will wie erwartet die Regeln zu den Sorgfaltspflichten gleichzeitig mit der Revision des Geldwäschereigesetzes anpassen, wie die Finanzministerin sagte. Den definitiven Bericht zur künftigen Finanzplatzstrategie werde der Bundesrat am kommenden Mittwoch verabschieden.

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