Zum Inhalt springen

Schweiz Bundesrat will Kindesschutz stärken

Die Meldepflicht bei Verdacht auf Kindesmissbrauch soll ausgedehnt werden: Alle Personen, die beruflich mit Kindern arbeiten, sollen neu Verdachtsfälle melden müssen. Der Bundesrat will so gewährleisten, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig die nötigen Massnahmen treffen kann.

Ein kleines Mädchen in versteckt sich in einem Vorhang.
Legende: Bei Verdacht auf Kindesmissbrauch soll die Meldepflicht künftig für mehr Fachleute gelten. Keystone / Symbolbild

Professionelle Hilfe für Kinder bei sexuellem Missbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung: Der Bundesrat will den Kindesschutz verbessern und schlägt eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Er will den Kreis von Personen vergrössern, die bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung verpflichtet sind, die Behörden einzuschalten.

Bereits heute gibt es eine Meldepflicht für Lehrer und Sozialarbeiter. Diese müssen sich bei der Kindesschutzbehörde (Kesb) melden, wenn sie das Kindeswohl gefährdet sehen. Neu soll diese Meldepflicht auf alle Fachpersonen ausgedehnt werden, die beruflich Kontakt mit Kindern haben. Dazu gehören Fachpersonen aus Sport, Bildung, Betreuung und Religion.

Es gelte zu verhindern, dass Kinder alleine in einer Situation gelassen werden, die ihnen langfristig gravierende Schäden zufügen könnte, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Er verabschiedete die Botschaft für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches.

Ehrenamtliche ausgeschlossen

Entgegen des Vernehmlassungsentwurfs sollen ausdrücklich nur Fachpersonen eine Meldepflicht haben, die beruflich mit Kindern arbeiten. Ehrenamtliche Sporttrainer oder andere Personen, die nur im Freizeitbereich tätig sind, will der Bundesrat davon ausnehmen.

Damit werde der Kreis der Meldepflichtigen auf Fachpersonen beschränkt, die in der Lage sein sollten, Kindeswohlgefährdungen einzuschätzen. Die Meldepflicht besteht zudem nur dann, wenn die Fachperson dem Kind nicht im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit helfen kann.

Melderecht auch bei Berufsgeheimnis

Personen, die dem Berufsgeheimnis des Strafgesetzbuches unterstehen, können Verdachtsfälle melden. Auf eine Meldepflicht für Ärzte, Psychologen oder auch Anwälte verzichtet der Bundesrat aber, «weil eine Meldung die Vertrauensbeziehung zum betroffenen Kind oder zu Dritten unnötig gefährden und somit kontraproduktiv wirken könnte».

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel