Heute ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dies setzt das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb fest. Fehlt eine klassische Konkurrenzsituation, ist Korruption nicht strafbar. Dies soll sich ändern.
Ausserdem soll die Privatbestechung zum Offizialdelikt werden, also von Amtes wegen verfolgt werden. Heute wird sie nur strafrechtlich verfolgt, wenn ein Betroffener Strafantrag stellt.
Viele Sportverbände in der Schweiz
Obwohl die Schweiz sehr selten von Korruption betroffen ist, drängen sich laut Justiz- und Polizeidepartement punktuelle Verbesserungen auf.
Zum einen sei die Schweizer Wirtschaft stark in internationalen Märkten engagiert, deren Korruptionsbekämpfungs-Standards bisweilen mangelhaft seien. Zum anderen hätten zahlreiche internationale Sportverbände ihren Sitz in der Schweiz. Diese seien durch Korruptionsskandale in Verruf geraten.
Nach der Verabschiedung der Botschaft liegt der Ball nun beim Parlament.