Neu soll es nach dem Willen der KVF eine Rahmenkonzession geben, in welchen die Grundsätze der Konzession festgelegt würden. Diese müsste von den eidgenössischen Räten genehmigt werden. Gestützt darauf könnte der Bundesrat der SRG eine detaillierte Betriebskonzession ausstellen.
Bedenken wegen konzessionslosem Zustand
Der Bundesrat möchte jedoch wie bisher alleine für die Konzessionierung der SRG zuständig sein. In seiner veröffentlichten Stellungnahme zur Motion der KVF erinnert er daran, dass das Parlament schon heute im Radio- und Fernsehgesetz den Rahmen für die Konzession vorgebe. Es könne das Gesetz jederzeit ändern, etwa um den Programmauftrag oder das publizistische Angebot der SRG neu festzulegen, schreibt der Bundesrat.
Er gibt auch zu bedenken, dass die von der KVF vorgeschlagene Regelung zu einem konzessionslosen Zustand führen könnte, falls im Parlament keine Einigung zustande kommt. Zudem stehe die heutige Rollenverteilung im Einklang mit der Bundesverfassung, die die Unabhängigkeit und Programmfreiheit von Radio und Fernsehen gewährleiste.
Die Kommission hatte mit ihrer Motion die Forderung aufgenommen, den Grundversorgungsauftrag der SRG demokratisch zu legitimieren. Fragen zu Rolle und Auftrag der elektronischen Medien sind im Zusammenhang mit dem vom Bundesrat vorgelegten Service-Public-Bericht derzeit ohnehin auf der politischen Agenda. Der Bericht liegt im Moment bei der KVF. Diese hat dazu von der Verwaltung zusätzliche Abklärungen verlangt.
Online-Werbeverbot gilt weiterhin
Zwei weitere vom Bundesrat beantwortete Vorstösse der KVF stehen ebenfalls im Zusammenhang mit der laufenden Medien-Diskussion. So ist die Regierung bereit, die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen zu prüfen. Das will der Bundesrat aber erst im Rahmen der Arbeiten an einem Gesetz über elektronische Medien tun, welches er im Service-Public-Bericht in Aussicht gestellt hat.
Ebenfalls einverstanden ist er mit einer Motion, die verlangt, der SRG-Online-Werbung auch in Zukunft zu verbieten. Er wolle am Online-Werbeverbot festhalten, schreibt der Bundesrat. Er werde aber die Entwicklung der Werbeeinnahmen und die Gesamteinnahmen der SRG im Auge behalten.