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Schweiz Bundesrat will Steuerstreit mit Einzelbewilligungen beilegen

Nachdem das Parlament die «Lex USA» bachab geschickt hat, präsentiert der Bundesrat eine Lösung im Steuerstreit mit den USA. Die Banken sollen vom Bundesrat Einzelbewilligungen erhalten können. Damit könnte für zwölf Banken das Problem gelöst sein. Für die anderen bleibt die Unsicherheit.

Im Steuerstreit mit den USA schlägt der Bundesrat nach dem Nein des Parlaments zur «Lex USA» einen neuen Weg vor. Die Banken erhalten die Möglichkeit, beim Bund Einzelbewilligungen zu beantragen, um Daten an die US-Behörden auszuliefern. Der Bundesrat hat die Eckwerte dazu festgelegt.

Zur Diskussion stand auch eine Lösung mit einer Verordnung. Der Bundesrat hat sich aber für die Einzelbewilligungen gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches entschieden. Erhalten die Banken eine Bewilligung, gilt eine Datenlieferung für einen fremden Staat nicht als strafbare Handlung.

Die Banken müssen jedoch den Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitenden, Anwälten und Treuhändern und anderen betroffenen Dritten Rechnung tragen, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Sie müssen diese informieren. Bei den Mitarbeiterdaten gibt es weitere Auflagen, unter anderem einen Diskriminierungsschutz.

Banken auf Leaver-Listen gelten als Dritte

Als betroffene Dritte gelten auch die auf den sogenannten Leaver-Listen («Abschleicher»-Listen) aufgeführten Empfängerbanken. Diese enthalten nicht-personalisierte Daten im Zusammenhang mit der Schliessung von Konten und dem damit verbundenen Transfer von Geldern auf andere Banken.

Kundendaten dürfen mit der Bewilligung gemäss Artikel 271 des Strafgesetzbuches nicht ausgehändigt werden. Diese dürfen nur im Rahmen der bestehenden Abkommen mit den USA auf dem Weg der Amtshilfe übermittelt werden.

Weitere Gespräche mit den USA

Auf die Bewilligungen angewiesen sind zunächst jene Banken, gegen die bereits ein Strafverfahren eröffnet wurde. «Diese zwölf Banken können morgen, hoffentlich nicht alle gleichzeitig, eine Einzelbewilligung verlangen. Wir prüfen das, und wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, dann können sie diese Abwicklungen machen», sagt Eveline Widmer-Schlumpf.

«Für die zwölf Banken ist das Problem damit gelöst», sagt Oliver Washington, Bundeshaus-Korrespondent SRF. Das sei etwas irritierend, denn bei der Debatte der Lex USA sei man davon ausgegangen, dass die USA bei einem Nein zu der Gesetzesvorlage vielleicht eine Kantonalbank anklagen könnte. «Nun sagt Eveline Widmer-Schlumpf, dass mit der jetzigen Lösung die Probleme wohl gelöst sein dürften», so der Korrespondent. Da frage man sich, warum der Bundesrat nicht früher gehandelt habe.

Etwas anderes sei es für die anderen Banken, sagt Washington: «Da ist noch offen, wie stark diese Banken mit den USA kooperieren könnten». Bis zu Entscheiden von Richtern blieben da noch Unsicherheiten bestehen.

Für genau diese Banken, gegen die noch kein Verfahren eröffnet wurde, führt der Bund weitere Gespräche mit den US-Behörden über ein Programm zur Vergangenheitsregelung. Bei einer Teilnahme an einem solchen Programm benötigten aber auch diese Banken eine Bewilligung, schreibt das EFD.

Banken mit Bewilligungen werden wohl bekannt

Bis wann verhandelt wird, hat die Bundesrätin nicht gesagt: «Das Programm kann jederzeit starten. Dazu braucht der Bundesrat keine erneute Erlaubnis zu erteilen», sagt Eveline Widmer-Schlumpf. Bei den Einzelbewilligungen hingegen müsse der Bundesrat zustimmen. Er werde diese fortlaufend erteilen, aber nicht kommunizieren. Trotzdem: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank kooperieren kann, ohne dass die Öffentlichkeit das sieht», sagt sie.

Das Parlament hatte in der Sommersession ein Gesetz abgelehnt, das den Banken ermöglicht hätte, während eines Jahres mit den US-Behörden zu kooperieren, ohne Schweizer Recht zu verletzen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte in der Folge vor einer Eskalation des Steuerstreits.

Ohne das Gesetz könnten die Banken die Anforderungen der USA nicht vollumfänglich erfüllen, sagte sie. Daten von Bankmitarbeitenden, Treuhändern und Anwälten könnten ohne das Gesetz nur mit Einwilligung der Betroffenen oder bei überwiegendem öffentlichen Interesse an die US-Behörden ausgehändigt werden. Beide Voraussetzungen seien wohl nicht erfüllt.

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