Der Bundesrat will das Urheberrecht an das Internet-Zeitalter anpassen. Anders als noch vor drei Jahren hält er diesen Schritt nun doch für nötig. Er hat das Eidgenössische Justizdepartement (EJPD) damit beauftragt, bis Ende 2015 einen Vorschlag auszuarbeiten, der dann in die Vernehmlassung geschickt werden soll.
Verstösse können ins Geld gehen
Kulturschaffende beklagten sich in den letzten Jahren zunehmend, dass Ihnen Einnahmen entgingen, weil ihre Werke gratis heruntergeladen und weiterverbreitet würden. Ziel der Gesetzesrevision ist es deshalb, die Situation der Künstler zu verbessern, ohne jedoch die Position der Konsumenten zu verschlechtern.
Der Vorschlag soll sich auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe Agur12 stützen. Sie besteht aus Kunstschaffenden, Vertretern der Produzenten, der Wirtschaft und der Konsumenten. Justizministerin Simonetta Sommaruga hat die Gruppe vor zwei Jahren einberufen.
Fest steht bereits, dass das Herunterladen von geschützten Werken zu privaten Zwecken legal, das Hochladen aber illegal bleiben soll. Wer für den Eigengebrauch Musik oder Filme herunterlädt, muss also auch künftig nicht mit einer Busse rechnen. Wer aber seine Musiksammlung via Tauschbörse teilt, soll rechtlich verfolgt werden.
Kultur-Flatrate kommt nicht in Frage
Die Gruppe schlägt vor, dass die Provider fehlbare Konsumenten auf mögliche Folgen ihres Handelns hinweisen müssen. Dauert ein schwerwiegender Rechtsverstoss an, soll der Provider dem Rechteinhaber die Identität des Konsumenten bekannt geben, damit dieser seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.
Bereits beschlossen hat der Bundesrat ferner, dass er auf eine allgemeine Internetabgabe verzichten will, die alle Nutzungen im Internet abdecken würde. Eine solche würde gegen internationale Verträge verstossen, schreibt das EJPD.
Provider müssten den Zugang sperren
Um illegalen Angeboten einen Riegel zu schieben, setzt die Arbeitsgruppe auch auf strengere Regeln für Provider. Betroffen wären zum einen Anbieter von Inhalten. Auf Anzeige hin sollen sie unerlaubt hochgeladene Inhalte entfernen müssen.
Zum anderen wären auch Zugangsanbieter wie die Swisscom betroffen. Sie sollen in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen sperren. Zu diesem Vorschlag hat sich der Bundesrat jedoch nicht geäussert.