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Schweiz Bundesvorschriften behindern Notfalleinsätze von Polizeitauchern

Eine neue Bundesverordnung stellt Polizeitaucher vor erhebliche Schwierigkeiten: Wegen neuer Standards hat die Seepolizei Zürich das Tauchen in Flüssen eingestellt. Die Ausbildung ist gefährdet – und für die Rettung von Menschen muss das Gesetz gebrochen werden, wie Recherchen von «10vor10» zeigen.

Mehr Sicherheit – das war das Ziel der neuen Verordnung bei «Arbeiten im Überdruck». Verfasst hat sie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und sie ist seit Anfang Jahr in Kraft. Doch das Gegenteil ist der Fall, sind die Polizeitaucher der Kantonspolizei Zürich überzeugt.

Sie stören sich an der sogenannten Vollgesichtsmaske, die neu vorgeschrieben ist. Dazu kommt, dass Polizeitaucher in gewissen Situationen mit dem Beiboot verbunden sein müssen.«Die Vollgesichtsmasken schränken das Gesichtsfeld der Taucher ein, und die Leinen können sich in der Strömung oder in einem Bojenfeld verheddern. Das ist hochgradig gefährlich», sagt Thomas Süsli, stellvertretender Dienstchef der Seepolizei Zürich, gegenüber «10vor10».

Die Konsequenz: Die Seepolizei hat das Tauchen in Flüssen eingestellt. Fahrzeuge, Deliktgut, Tresore – solche Dinge werden momentan nicht geborgen.

In Notfällen kann die Bevölkerung aber auf die Polizeitaucher zählen. «Wenn es darum geht, Leben zu retten, halten wir uns nicht an die Verordnung», bestätigt Reto Scherrer vom Mediendienst der Kantonspolizei Zürich. Auch die Kantonspolizeien Thurgau, Bern, Schwyz und Luzern beklagen Schwierigkeiten mit den neuen Standards.

Zwei ausgerüstete Polizeitaucher an Deck ihres Bootes bei der Vorbereitung des Tauchgangs.
Legende: Gegenseitiger Sicherheits-Check vor dem Tauchgang. SRF

Schwierigkeiten bei der Ausbildung

Ein weiteres Problem ist die Ausbildung neuer Polizeitaucher. Diese wird von der internationalen Tauchorganisation CMAS zertifiziert. Die Krux dabei: Vollgesichtsmasken sind in deren Ausbildung ausdrücklich verboten. «Wir dürfen momentan also gar keine Polizeitaucher ausbilden», sagt Willi Knöpfel, Präsident von CMAS Schweiz.

Die Verordnung wird auch von höchster Stelle kritisiert. Der Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), Hans-Jürg Käser, schreibt in einem Brief an den Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG): «Es ist unverständlich, dass an diesen Vorschriften festgehalten wird, welche die Gesundheit und die Aufgabenerfüllung der Polizei-Einsatztaucher gleichermassen gefährden.»

Daniel Bach vom BAG kontert: «Die Vorschriften machen die Arbeit der Polizeitaucher, die sehr gefährlich ist, eindeutig sicherer.» Zudem sei die Verordnung «von Spezialisten der SUVA zusammen mit Medizinern ausgearbeitet worden, mit dem Ziel, dass Polizeitaucher gesund zurück zu ihren Familien kommen.»

Ob es im Streit um die neuen Vorschriften doch noch eine Lösung gibt, wird sich zeigen. Das BAG zeigt sich gesprächsbereit.

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