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eine Cannabispflanze
Legende: Der Wirkstoff von Cannabis kann auch als Medikament verwendet werden. Keystone/Archiv

Schweiz Cannabis wirkt auch als Medikament – doch zugelassen ist es nicht

Nachdem eine Studie die Wirkung von Cannabis als Medikament gezeigt hat, hoffen Patientenschützer, dass dies ein erster Schritt hin zur Zulassung als von den Krankenkassen bezahltes Heilmittel ist. Eine Pharmafirma müsste einen entsprechenden Antrag stellen. Entscheiden wird der Bundesrat.

Ein Patient, der legal Cannabismedikamente nehmen will, muss heute auf eine Ausnahmebewilligung hoffen. 15-20 davon stellt das BAG wöchentlich in einem komplizierten Bewilligungsverfahren aus. Die Tendenz ist steigend.

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Daran ändert auch die neue Studie vorerst nichts. Und bezahlen muss der Patient die teuren Medikamente auch weiterhin selber. Die Krankenkassen müssen erst dafür aufkommen, wenn Cannabis als Medikament zugelassen ist und auf die Spezialitätenliste des BAG kommt. Magrit Kessler hofft aber, dass die neue BAG-Studie nun genau dazu führt. Sie ist grünliberale Nationalrätin und Präsidentin des Patientenschutzes.

«Wir brauchen jetzt eine Pharmafirma, die den Antrag stellt, dass Cannabis in die Spezialitätenliste aufgenommen wird. Ich hoffe, dass das in der nächsten Zeit passieren wird.» Und damit läge der Fall beim Bund. Er müsste entscheiden, ob Cannabis als Medikament zugelassen und in die Spezialitätenliste des BAG aufgenommen wird.

Wirkung noch nicht genug belegt

Markus Jann bezweifelt aber, ob Cannabis dafür schon die nötigen Voraussetzungen erfüllt – trotz der jüngsten BAG-Studie, die Cannabismedikamenten ein gutes Zeugnis ausstellt. Jann ist beim BAG Leiter der Sektion Drogen. «Primär geht es darum, dass die Wirkung dieser Medikamente in breiten, umfangreichen Studien belegt ist. Und da ist die Datenlage noch eher dünn.»

Bislang ist aber aus der Pharmaindustrie kein Antrag auf Zulassung von Cannabis als Medikament eingegangen. Der Bund muss deshalb vorerst nicht entscheiden, ob Cannabis auf die Spezialitätenliste des BAG gehört.

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