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Schweiz Carunfall-Video: Polizei distanziert sich von Veröffentlichung

Die Polizei des Kantons Wallis hat sich in einer Stellungnahme von der Veröffentlichung des Überwachungsvideos zum Carunglück von Siders distanziert. Die Veröffentlichung sei «ohne vorherige Zustimmung der Staatsanwaltschaft» geschehen.

Am Montag publizierten Medien ein Video, welches nur Sekunden nach dem Carunfall von Siders vom 13. März 2012 beginnt. Die Polizei des Kantons Wallis hatte dies zur Veröffentlichung freigegeben, damit Unklarheiten über das Eintreffen der Polizei und der Rettungskräfte ausgeräumt werden konnten.

Regierungspräsidentin Esther Waeber-Kalbermatten (SP) sparte am folgenden Tag nicht mit Kritik. «Ich bin gegen die Publikation von Unfallbildern. Das ist für mich Voyeurismus», kritisierte die Vorsteherin des Departementes für Sicherheit im Westschweizer Radio und Fernsehen RTS.

Wie gelangte das Video an die Presse?

Am heutigen Donnerstagabend hat die Walliser Kantonspolizei – in Absprache mit der Staatsanwaltschaft – eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin distanziert sie sich von der Veröffentlichung des Videos. Dort heisst es, dass «die Veröffentlichung eines Teils der Videoaufnahmen vom Unfall ohne vorherige Zustimmung der Staatsanwaltschaft beziehungsweise ohne vorgängige Information an die Verfahrensleitung erfolgt sind».

Laut Medienmittlung hatte der Kommandant Stellvertreter der Kantonspolizei, Robert Steiner, keine Kenntnis von irgendwelcher Benutzung dieser Videoaufnahmen. Diese seien «auf dem Presseweg weder zu kommentieren noch zu veröffentlichen». Die Angehörigen könnten aber auf eigenen Wunsch Einsicht in die Aufnahmen nehmen.

Am Tag nach der Veröffentlichung des Videos kündigte Waeber-Kalbermatten (SP) bereits an: Sie wolle verhindern, dass die Polizei weiter in dieser Art und Weise kommuniziere. In der Medienmittelung heisst es nun: «Die Departementsvorsteherin hat Massnahmen getroffen, um die Veröffentlichung von derartigen Aufnahmen zu verbieten.» Ab sofort seien diese Massnahmen in Kraft und die Kommunkationsvorgehen sollen einer Analyse unterzogen werden.

Widersprüche bei der Unfallzeit

«Schweiz aktuell» berichtete in der heutigen Sendung von widersprüchlichen Angaben zum Unfallzeitpunkt. Die Ambulanz nannte 21.07 Uhr, die Staatsanwaltschaft 21.12 Uhr und die Polizei sprach zunächst von 21.15 Uhr.

Der Kommandant Stellvertreter der Kantonspolizei, Rudolf Steiner, bestätigte bei «Schweiz aktuell» nun die Unfallzeit von 21.12 Uhr. So steht es auch in der Medienmitteilung. Den ersten Kontakt zwischen Polizei und Sanität habe es um 21.19 Uhr gegeben. Um 21.22 Uhr sei das erste Fahrzeug der Kantonspolizei am Unfallort eingetroffen.

Die Sendung berichtete: Bereits acht Sekunden nach dem Unfall sei in der Einsatzzentrale der Polizei der Alarm eingegangen. Worauf klar war, dass etwas im Tunnel nicht stimme. Dort habe man den Unfall jedoch nicht sofort registriert. Man sei davon ausgegangen, der Bus habe lediglich in der Notfallnische angehalten. Eine Patrouille sei hingefahren und hätte erst vor Ort realisiert, was passiert ist. Daraufhin sei erst die Ambulanz informiert worden.

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