Elf Mitgliedsstaaten der EU und Norwegen legen im Prümer Vertrag fest, dass sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und vor allem den Informationsaustausch verbessern wollen. Das Abkommen verfolgt den Zweck, Straftaten zu verhindern oder bereits geschehene besser verfolgen zu können.
An dieser Zusammenarbeit will sich auch die Schweiz beteiligen. Um dabei sein zu können, muss sie ein Abkommen mit der EU abschliessen. Der Bundesrat hat nun das Mandat für Verhandlungen erteilt. Zuvor hatten die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und die Konferenz der Kantonsregierungen grünes Licht gegeben.
Auch EU muss Mandat erteilen
Die Verhandlungen können aber erst aufgenommen werden, wenn auch die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission ein Mandat erteilt haben.
Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus sei ein schneller Austausch von Informationen unabdingbar, schreibt das Aussendepartement (EDA).