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Schweiz Datenschützer für mehr Transparenz in der Verwaltung

Der neue eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger will das Feld der digitalen Revolution nicht einfach Unternehmen und Behörden überlassen. Vor allem die Tendenz, dass einzelne Verwaltungsstellen sich dem Öffentlichkeitsgesetz verweigern wollen, ist Lobsiger ein Dorn im Auge.

Adrian Lobsiger will mündigen Bürgern keinen alternativen Lebensstil predigen. Dies sagte der neue eidgenössische Datenschützer bei der Präsentation des Jahresberichts 2015 vor den Bundeshausmedien.

«Ich bin für Selbstbestimmung». Damit diese im Bereich des Datenschutzes tatsächlich ausgeübt werden kann, müssen nach Ansicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wer ein Gerät kauft oder ein Programm herunterlädt, muss nach Ansicht von Lobsiger wählen können, wie viel er von sich preisgibt.
  • Alternative Angebote dürften nicht teurer oder mit anderen Schikanen verbunden sein, auch wenn sie nur von einer Minderheit gewünscht würden.

Dabei hat Lobsiger auch die Behörden im Visier. Diese unterstehen ausserdem dem Öffentlichkeitsgesetz, das grundsätzlich Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet. Dabei gibt es für den EDÖB einiges zu tun: Gewisse Bereiche versuchten zunehmend, sich im Rahmen von Spezialgesetzen davon auszunehmen, sagte er.

Gegen Spezialbehandlungen

Gemäss einer Evaluation von 2014 kommt die Forderung unter anderem von Aufsichtsbehörden. Diese sehen durch eine allfällige Veröffentlichung von Unterlagen das Vertrauensverhältnis zu den Beaufsichtigten gefährdet. Gegen diese Aufweichung in Spezialgesetzen will sich Lobsiger zur Wehr setzen. «Diese Diskussion muss im Rahmen der Gesamtschau zum Öffentlichkeitsgesetz geführt werden», sagte er.

Kein Verständnis hat Lobsiger auch für die Tendenz einzelner Verwaltungsstellen, sich dem Öffentlichkeitsgesetz zu verweigern, wenn es um die Aufarbeitung von Problemen geht. «Es darf in der Verwaltung keine Dunkelkammern geben.»

Mehr Zugangsgesuche bewilligt

Die mit dem Jahresbericht 2015 veröffentlichte Statistik zu den Zugangsgesuchen liefert allerdings keinen Beleg für diese Tendenz:

  • Der Anteil vollständig bewilligter Gesuche liegt mit 54 Prozent eher höher als in den Vorjahren.
  • Vollständig verweigert worden war der Zugang 2015 nur in 16 Prozent der Fälle.
  • In den Jahren zuvor lag der Anteil verweigerter Bewilligungen jeweils höher, 2009 beispielsweise bei 29 Prozent.

Die Anzahl der Gesuche stieg letztes Jahr weiter auf 597. 2009 waren es erst 232 Gesuche gewesen. Die meisten Zugangsgesuche gingen 2015 beim Aussendepartement EDA ein, nämlich 134. Davon wurden 110 vollständig bewilligt.

Im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gingen 101 Gesuche ein, doch nur in 56 Fällen wurde der Zugang vollständig gewährt.

Bei umstrittenen Zugangsgesuchen vermittelt der EDÖB im Schlichtungsverfahren zwischen den Parteien. Er kann dabei eine Empfehlung abgeben.

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