Mit der neuen Verordnung erhalten die Konsumenten neben der Tierart künftig Aufschluss über Herkunft und Haltung der Tiere. Angegeben werden muss beispielsweise, ob ein Wildtier mit Fallen gefangen oder ob ein Zuchttier auf Naturböden oder in Käfigen mit Gitterböden gehalten worden ist.
Aufgrund der Einwände aus Tierschutzkreisen hat der Bundesrat die ursprünglich nur für Wildtiere vorgesehene Deklarationspflicht auf bestimmte domestizierte Tierarten ausgedehnt – zum Beispiel auf Hauskaninchen. Felle von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen bleiben dagegen ausgenommen.
Kein Importverbot für Reptilienhäute
Die Deklarationspflicht geht auf eine Motion der Zürcher GLP-Nationalrätin Tiana Angelina Moser zurück. Von schärferen Massnahmen wollte das Parlament nichts wissen. Ein Importverbot für Pelze aus tierquälerischer Haltung, Jagd oder Tötung scheiterte 2011 am Widerstand des Ständerats.
Ein Importverbot für Reptilienhäute hat die kleine Kammer in der laufenden Session abgelehnt. Der Bundesrat setzt die neue Verordnung per 1. März 2013 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft. Die Umsetzung überwacht das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).