Im Juli 2007 wurde in Bern ein 30-jähriger Montenegriner eingebürgert. Der Mann lebte seit zehn Jahren in der Schweiz und ist mit einer Schweizerin verheiratet, die beiden haben ein Kind. Der Leumund des Mannes ist sauber und er bestätigt schriftlich, dass er sich an die Gesetze hält.
Doch ein halbes Jahr später zerschlägt die Polizei einen internationalen Drogenhändlerring. Der Mann wird festgenommen. Das Urteil: siebeneinhalb Jahre wegen schwerem, bandenmässigem Drogenhandel. Prompt erklärten die Ausländerbehörden die Einbürgerung für nichtig.
Der Mann wird staatenlos
Doch der Drogenhändler wehrt sich: wenn er bei der Einbürgerung seine Drogengeschäfte quasi «anmelden» müsste, dann wäre das ein unzulässiger Zwang zur Selbstanzeige.
Das Bundesgericht lässt das nicht gelten: Niemand sei gezwungen, eine Einbürgerung zu beantragen. Der Mann habe den Schweizer Pass erschlichen.
Die Einbürgerung des Drogenhändlers ist also nichtig, der Mann wird staatenlos. Ungeachtet seiner Ehe und seines Schweizer Sohnes.