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Schweiz Den roten Pass gibt es nur mit einwandfreiem Leumund

Kein Pardon für kriminelle Ausländer: Die Bundesrichter bestimmen einstimmig die Einbürgerung eines Drogendealers für nichtig. Obwohl der Mann mit einer Schweizerin verheiratet ist und nun staatenlos wird.

Im Juli 2007 wurde in Bern ein 30-jähriger Montenegriner eingebürgert. Der Mann lebte seit zehn Jahren in der Schweiz und ist mit einer Schweizerin verheiratet, die beiden haben ein Kind. Der Leumund des Mannes ist sauber und er bestätigt schriftlich, dass er sich an die Gesetze hält.

Ein geöffneter Schweizer Pass
Legende: Wer als eingebürgerter Schweizer seinen Pass behalten will, darf nicht straffällig werden. Keystone

Doch ein halbes Jahr später zerschlägt die Polizei einen internationalen Drogenhändlerring. Der Mann wird festgenommen. Das Urteil: siebeneinhalb Jahre wegen schwerem, bandenmässigem Drogenhandel. Prompt erklärten die Ausländerbehörden die Einbürgerung für nichtig.

Der Mann wird staatenlos

Doch der Drogenhändler wehrt sich: wenn er bei der Einbürgerung seine Drogengeschäfte quasi «anmelden» müsste, dann wäre das ein unzulässiger Zwang zur Selbstanzeige.

Das Bundesgericht lässt das nicht gelten: Niemand sei gezwungen, eine Einbürgerung zu beantragen. Der Mann habe den Schweizer Pass erschlichen.

Die Einbürgerung des Drogenhändlers ist also nichtig, der Mann wird staatenlos. Ungeachtet seiner Ehe und seines Schweizer Sohnes.

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