Immer wieder gibt es Korruptionsskandale beim Bund. Jüngstes Beispiel ist die Anklage gegen sechs Personen, die sich bei IT-Beschaffungen des Bundesamtes für Umwelt mutmasslich bestechen liessen. Die Schweiz muss sich also wappnen. Dennoch steht man gemäss Korruptionsexperte Martin Hilti im internationalen Vergleich robust da.
SRF News: Weshalb kommt es zu so vielen Korruptionsfällen?
Martin Hilti: Das öffentliche Beschaffungswesen bietet verschiedene Gefahren für Korruption: Hohe Auftragsbeträge, grosse Ermessensspielräume weniger Personen und gerade bei IT-Projekten eine hohe technologische Komplexität.
Es ist also kein Zufall, dass gerade IT-Projekte und die öffentliche Verwaltung speziell anfällig sind?
Bei IT-Beschaffungen liegen diese besonderen Gefahren vor. Daher ist es nicht erstaunlich, dass die Fälle gerade dort auftreten.
Wie steht die Schweiz bei der Gesetzgebung in diesem Bereich da? Besteht im internationalen Vergleich Nachholbedarf?
Die Schweiz hat sich im Corruption Perceptions Index von 2015 leicht verschlechtert. Sie ist von Platz 5 auf Platz 7 zurückgefallen. Trotz dieser leichten Einbusse steht sie im internationalen Vergleich aber immer noch gut da. Dies gilt auch für das öffentliche Beschaffungswesen. Die Gesetzgebung darf im internationalen Vergleich deshalb als robust bezeichnet werden.
Wir verlangen von den heute zulässigen Verhandlungsmöglichkeiten abzusehen.
Gleichzeitig ist der Bundesrat daran, das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu revidieren. Ist das positiv?
Das ist grundsätzlich zu begrüssen. Für uns ist in dieser Revision entscheidend, dass so genannte Integritätsklauseln in alle Vergabeverfahren eingeführt werden. Konkret verpflichten sich die Anbieterin und die Auftraggeberin mit einer solchen Klausel alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Zudem verlangen wir von den heute zulässigen Verhandlungsmöglichkeiten abzusehen. Diese öffnen der Vetternwirtschaft nämlich Tür und Tor.
Es ist zu hoffen, dass die verschiedenen Vorfälle der letzten Jahre zu einer erhöhten Sensibilisierung beigetragen haben.
Ist die Sensibilisierung in diesem Bereich in den letzten Jahren grösser geworden?
Es ist wichtig festzuhalten, dass eine gute Gesetzgebung alleine nicht genügt. Genauso wichtig ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen korrekt vollzogen werden. Dafür müssen insbesondere das nötige Wissen und die nötige Sensibilität für Korruptionsfragen vorhanden sein. Es ist zu hoffen, dass die verschiedenen Vorfälle der letzten Jahre zu einer erhöhten Sensibilisierung beigetragen haben. Es bleibt aber wichtig, dass geschult wird und den Korruptionsgefahren gerade auch im Vollzug mit angemessenen Massnahmen begegnet wird.
Geht es darum, noch mehr Kontrollen zu machen oder welche Massnahmen fordern Sie sonst noch?
Letztlich geht es darum, dass den bestehenden Gefahren mit angemessenen Massnahmen begegnet wird. Das betrifft die Stufe Gesetzgebung, aber insbesondere auch den Vollzug. Hier ist es ganz wichtig, dass die Leute über die Gefahren im Bild sind und dafür müssen sie entsprechend geschult und sensibilisiert werden.
Dies macht der Bund heutzutage noch nicht?
Das findet zwar statt, aber aus unserer Warte noch nicht in genügendem Umfang.
Das Gespräch führte Lukas Mäder.