Im Kampf gegen Designerdrogen hat die Schweiz 29 neue Substanzen und zwei neue Substanzgruppen verboten. Bei den synthetisch hergestellten Rauschmitteln sind Herstellung, Handel und Anwendung ab sofort illegal, wie das Heilmittelinstitut mitteilt. Polizei und Zoll dürfen die Substanzen beschlagnahmen.
Laut dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) können die Designerdrogen «oft ganz legal im Internet vertrieben werden, etwa als Badesalz, Pflanzendünger oder Forschungschemikalien», bevor sie dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden.
Regelmässige Anpassung
Neue psychoaktive Substanzen würden regelmässig aufgrund ihrer Gefährlichkeit kontrolliert, in die Schwarzen Listen aufgenommen und verboten. «So kann die Verbreitung neuer Designerdrogen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpft werden», teilt das EDI mit.
Mit den neu aufgenommen Substanzen stehen in der Schweiz nun insgesamt 150 Designerdrogen auf der Schwarzen Liste.