Im Herbst kündigte der damalige Verteidigungsminister Ueli Maurer an, dass im Notfall der Zivilschutz viel Platz für Asylsuchende schaffen könne. Rund 50‘000 Betten in Zivilschutzanlagen könnten für Asylsuchende genutzt werden, sagte Maurer damals.
Inzwischen aber haben Bund und Kantone die Zivilschutzanlagen genauer geprüft. Und Kurt Münger vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz spricht nun von deutlich tieferen Zahlen: «Rasch verfügbar als Unterkünfte für Asylsuchende wäre die Hälfte der als geeignet beurteilten Anlagen, also zirka 25'000 Plätze.»
Kommt hinzu: 7000 von diesen 25‘000 Plätzen sind heute bereits von Asylsuchenden belegt. Im Krisenfall also wären nur 18‘000 weitere Betten rasch verfügbar. Viele Zivilschutzanlagen stehen kurzfristig nicht zur Verfügung, weil sie zuerst umgebaut werden müssten – oder weil sie an Private vermietet sind. Laut Münger handelt es sich dabei zum grössten Teil um Vereine, die die Anlagen als Übungslokale oder Unterkünfte und Ähnliches nutzen.
Rasch verfügbar als Unterkünfte für Asylsuchende wäre die Hälfte der als geeignet beurteilten Anlagen, zirka 25'000 Plätze.
Der Bundesrat aber will im absoluten Krisenfall auch solche Anlagen nutzen können: Er arbeitet an einer Verordnung, die ihm im Asyl-Krisenfall viele Rechte gäbe. Konkret könnte er Tausende Zivilschützer aufbieten und Zivilschutzanlagen quasi beschlagnahmen.
Münger betont aber, dass eine Beschlagnahmung nur im Notfall zur Anwendung komme, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien: «Das ist allen Beteiligten klar», sagt er.
Kantone befürchten Nachteile
Trotzdem sorgt dieses Notfallszenario für Unmut bei den Kantonen. Einezlne haben dem Bund gar die Zusammenarbeit verweigert bei der Suche nach Zivilschutzanlagen für den Notfall. Marcel Suter, Präsident der Vereinigung aller kantonaler Migrationsbehörden, sagt: «Wir befürchten, dass sich der Bund dann die besten Anlagen unter den Nagel reisst oder den Kantonen vor der Nase wegschnappt. Dann könnten die Notfallplanungen der Kantone nicht umgesetzt werden, weil sie nicht über die Anlagen verfügen könnten.
«Wir befürchten, dass sich der Bund dann die besten Anlagen unter den Nagel reisst oder den Kantonen vor der Nase wegschnappt.
Bund und Kantone würden im Dialog entscheiden, beschwichtigen die Bundesbehörden. Die geplante Verordnung würde zudem auch den Kantonen die Möglichkeit geben, Zivilschutzanlagen der Gemeinden zwangszunutzen.
Bund soll seine Gebäude besser nutzen
Kantonsvertreter Suter aber bleibt bei seiner Kritik und er verlangt: Im Krisenfall müsse der Bund zuerst seine eigenen Gebäude besser nutzen, vor allem Armee-Unterkünfte: «In der Arbeitsgruppe für die Asylnotfallplanung haben wir das immer vorgebracht und werden das weiter so tun.»
Noch gibt es also Differenzen zwischen Bund und Kantonen. Mitte Februar soll das Konzept für den Asylnotstand fertig sein. Dann will sich der Bundesrat per Verordnung das Recht geben, Zivilschutz- und andere Anlagen zu übernehmen.