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Schweiz «Die Aufnahmen müssen mit der Polizei koordiniert werden»

Die Swiss Football League will mit verdeckten Kameras gegen Randalierer vorgehen. Rechtlich ist die Überwachung von Fussballfans durch private Kamerateams heikel. Francis Meier, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, lotet aus, was der Verband darf – und was nicht.

SRF News: Wie ist das Projekt aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beurteilen?

Francis Meier: Aus Datenschutzsicht beinhaltet ein solches Vorhaben gewisse heikle Aspekte. Namentlich, wenn eine private Firma Video-Überwachungen ohne die Einwilligung und Information der betroffenen Personen macht.

Der Fanmarsch von 2014 durch die Berner Altstadt, an der Spitze vermummte Fussballfans
Legende: «Focus One» soll helfen, Krawalle wie beim Cupfinal 2014 in der Berner Altstadt zu verhindern. Keystone

Dann bewegt sie sich in einem Graubereich und braucht dafür einen triftigen Grund. Wir haben die Swiss Football League darauf hingewiesen, dass sie die Aufnahmen nur machen darf, wenn ein konkretes Ereignis vorliegt. Zum Beispiel, wenn eine Gewalttat stattfindet.

Lässt sich das denn umsetzen? Bei einem Fanmarsch beispielsweise kann die zunächst friedliche Stimmung sehr schnell kippen.

Es ist wichtig, dass auch die Polizei eingebunden ist in dieses Projekt. Auch darauf haben wir die SFL hingewiesen. Wenn man sich koordiniert und die Firma im Auftrag der Polizei filmt, wäre es durchaus möglich, Aufnahmen über einen längeren Zeitraum zu machen.

Das heisst also: Unter gewissen Umständen ist es in Ordnung, wenn eine private Firma filmt?

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Das hängt davon ab, ob sie das explizit im Auftrag der Polizei, der Strafverfolgungsbehörden oder aber der Swiss Football League macht. Wenn die Firma einfach als Privatperson handelt, gilt, was ich vorhin gesagt habe: Sie darf nur im Ereignisfall Aufnahmen machen. Ansonsten kann es sein, dass betroffene Personen auf dem zivilrechtlichen Weg vorgehen, die Löschung der Bilder und eventuell auch Schadensersatz fordern können.

Die Swiss Football League sagt, sie würde nur mit dem Einverständnis der lokalen Behörden filmen. Können Sie damit leben, wie ihre Bedenken bei diesem Pilotversuch umgesetzt werden?

Wir gehen davon aus, dass die Swiss Football League unsere Ratschläge beachtet. Das werden wir bei der konkreten Umsetzung sehen.

Sie haben es erwähnt: Schwierig bleibt, dass solche Aufnahmen vor Gericht nicht unbedingt als Beweise herhalten können.

Genau. Das ist dann Aufgabe des Gerichts, eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen vorzunehmen. Da ist dann auch die Schwere der Tat entscheidend, die gefilmt wurde. Bei einer Schlägerei ist das Gericht wahrscheinlich eher bereit, Aufnahmen einer privaten Firma zuzulassen, als wenn es sich nur um einen Bagatelldelikt handelt.

Das Gespräch führte Simone Weber.

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