Mit dem Reformprojekt «Altersvorsorge 2020» folgt Bundesrat Alain Berset einem gesamtheitlichen Ansatz für die 1. und 2. Säule. Alle müssen zahlen: Rentner, Arbeitstätige und die Versicherer.
Frauen sollen neu bis 65 Jahren arbeiten. Dafür will Berset das Rentenalter der Frauen innerhalb von sechs Jahren schrittweise erhöhen.
Flexible Pensionierung ermöglichen
Pensionskassenleistungen vor 62 sind nicht mehr möglich. Ausnahmen gewährt der Bundesrat bei betrieblichen Restrukturierungen, wenn die Pensionierung im Interesse der öffentlichen Sicherheit erfolgt oder bei kollektiven Frühpensionierungen wie etwa in der Baubranche.
Es soll künftig möglich sein, Teilrenten zwischen 20 und 80 Prozent zu beziehen und dafür die Erwerbstätigkeit entsprechend zu reduzieren. Der Anteil kann erstmals frei gewählt und später geändert werden. Mit 70 Jahren muss die ganze Rente bezogen werden. Wer die Rente vor 65 bezieht, muss eine Kürzung in Kauf nehmen. Wer die Rente nach 65 bezieht, erhält umgekehrt einen Zuschlag.
Weil Personen mit langer Erwerbsdauer und tiefen bis mittleren Einkommen im Schnitt eine kürzere Lebenserwartung haben, werden ihre AHV-Renten beim Vorbezug weniger stark oder gar nicht gekürzt. Die Einkommensgrenze wird bei 50‘000 Franken angesetzt.
Mindestumwandlungssatz in der BVG sinkt
Der Mindestumwandlungssatz sinkt innerhalb von vier Jahren schrittweise von 6,8 auf 6,0 Prozent. Bereits laufende Renten sind davon nicht betroffen. Die Senkung des Umwandlungssatzes soll aber trotzdem nicht zu einer Reduktion der Renten führen. Zu diesem Zweck werden die Altersgutschriften erhöht, und der Koordinationsabzug wird gesenkt und anders definiert.
Gewinne besser verteilen
Der Ertrag aus dem Geschäft der 2. Säule zwischen den Versicherten und den Aktionären von Versicherungsgesellschaften soll fairer verteilt werden. Darum wird die Mindestquote für die Versicherten am Gewinn des Ertrags erhöht. Berset schlägt hier zwei Varianten vor: In der ersten Variante beträgt der Anteil der Versicherten am Gewinn neu 92 oder 94. Heute liegt der Anteil bei 90 Prozent.
In der zweiten Variante werden unterschiedliche Sätze zwischen 90 und 94 Prozent angewendet, je nachdem, ob die Versicherungsgesellschaft auch das Altersrisiko oder nur die Risiken Tod und Invalidität abdeckt. Dafür dürfen die Versicherungen für Pensionierungsverluste separate Prämien fordern.
Versicherungen, Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen müssen künftig offener informieren.
Teilzeiterinnen werden besser gestellt
Die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge wird von heute gut 21'000 auf rund 14'000 Franken gesenkt. Damit werden rund 90 Prozent der Arbeitnehmenden obligatorisch eine zweite Säule haben – fast 150'000 mehr als heute. Das sind vor allem Teilzeitbeschäftigte und Personen mit mehreren Arbeitgebern, also vorwiegend Frauen.
Weniger Privilegioen für Selbständigerwerbende
In der AHV wird Beitragsgerechtigkeit geschaffen: Die Beitragssätze von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden werden vereinheitlicht. Die sinkende Beitragsskala für Selbständige wird abgeschafft. Das Privileg von Selbständigerwerbenden, dass die Hälfte der Summe von Einkäufen in die 2.Säule vom AHV-pflichtigen Einkommen abgezogen werden kann, wird gestrichen.
Mehr Mehrwertsteuern für AHV
Das künftige Loch in der AHV soll mit der Mehrwertsteuer in zwei Schritten um maximal zwei Prozentpunkte erhöht werden. Die erste Erhöhung um einen Prozentpunkt erfolgt bei Inkrafttreten der Reform, die zweite erst dann, wenn es die finanzielle Lage der AHV tatsächlich erfordert, voraussichtlich gegen 2030.
Eine Schuldenbremse - ein «Interventionsmechanismus» – soll für eine rechtzeitige Sanierung sorgen: Wenn die Reserven unter einen bestimmten Wert fallen, könnten automatisch die Beiträge erhöht und die Renten nur noch teilweise angepasst werden.