Viele Punkte in der Kinderrechtskonvention klingen heute ganz selbstverständlich. Doch in den neunziger Jahren gab es grosse Bedenken: Die Kinderrechtskonvention untergrabe die Autorität der Eltern, hiess es von der konservativen Seite im Parlament.
«Das verheisst nichts Gutes»
In die gleiche Kerbe schlug auch CVP-Politiker Carlo Schmid. Das internationale Übereinkommen verheisse nichts Gutes. «Die elterliche Gewalt wird hinter diesen Grundrechten zurücktreten müssen. Dann möchte ich nicht mehr Vater oder Mutter sein in der Schweiz.»
Der Staat und internationale Organisationen dürften den Eltern nicht in die Erziehung reinpfuschen, monierten bürgerliche Kritiker. Und man dürfe Eltern nicht wegen jeder Ohrfeige gleich kriminalisieren.
Familie fördern durch Eigenverantwortung
Die Kinderrechtskonvention führe auf einen Holzweg, warnte Ulrich Schlüer von der SVP. «Wir fördern die Familie nicht, wenn wir die elterliche Autorität durch staatliche Rechtsverfahren ersetzen. Wir fördern die Familie, wenn wir ihr die Verantwortung und die Autorität, ihre Aufgabe zu erfüllen wieder geben – und zwar vollumfänglich.»
Dem widersprach der damalige Bundesrat Flavio Cotti. Die Konvention sei ein Bekenntnis zur Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Der familiäre Frieden sei deswegen in keiner Weise in Gefahr. «Die Familie, die Ihnen heilig ist, ist mir auch heilig. Ich komme ganz einfach zu anderen Schlüssen als Sie.»
Die Mehrheit des Parlaments folgte schliesslich dem Bundesrat und ratifizierte im Februar 1997 die Kinderrechtskonvention.