Die Gesundheitskommission des Nationalrats lehnt eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) nun doch ab.
Bortoluzzi hatte damals gefordert, dass die medizinische Notversorgung, die aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig werde, durch die Verursacher selbst bezahlt werden müsse. Das Krankenversicherungsgesetz sollte dahingehend angepasst werden.
Die meisten stehen hinter dem Nein
Schon in der Vernehmlassung hagelte es Kritik am Anliegen: Mit einer Ausnahme hatten sich alle Kantone sowie Leistungserbringer und Konsumentenschutzorganisationen gegen die Vorlage ausgesprochen.
Auch der Bundesrat hatte das Begehren abgelehnt. Er warnte davor, dass sich insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen spät oder gar nicht in Behandlung begeben könnten, wenn sie die Kosten selbst tragen müssten.