Kein Pomp, keine Paraden: 1.-August-Feiern sind, verglichen mit dem Ausland, schlicht. Bescheidene Feste und das Zünden von Feuerwerk im Freundeskreis dominieren. Vielerorts begnügt man sich mit einem Bratwurststand des Frauenvereins und der (mehr oder weniger gelungenen) Rede des Gemeindepräsidenten.
«Dies war nie anders. Und es war von Anfang an so gedacht», erklärt André Holenstein, Professor am Historischen Institut der Universität Bern. Die Bundesfeier, wie wir sie bis heute kennen, gibt es seit 1891. Damals wurde zum 600jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft eine nationale Feier durchgeführt. Der 1. August als Nationalfeiertag wurde gar erst 1899 vom Bundesrat festgelegt.
Bescheidenheit bundesrätlich verordnet
Zu diesem Zeitpunkt sei auch festgelegt worden, dass der eher nüchterne Bundesbrief von 1291, der ein Landfriedensbündnis von drei Tälern beschreibt, den Beginn der Eidgenossenschaft markieren soll. «Der Bundesrat schloss sich mit seinem Entscheid, 1891 eine 600-Jahr-Feier durchzuführen, Historikern an. Diese folgten der Tradition der im 19. Jahrhundert neu entstandenen quellenkritischen Geschichtswissenschaft», sagt Holenstein.
Das hiess auch: Der Gründungsmythos mit Wilhelm Tell, den unterdrückten Bauern und den bösen Vögten wurde über Bord geworfen. Die von oben dekretierte Feier von 1891 – mit der Erinnerung an 1291 – hatte lange Zeit Mühe, sich gegen die viel ältere und populärere, mythische Erzählung vom Rütlischwur durchzusetzen. «Wenn diese Erzählung überhaupt datiert wurde, dann auf den Jahreswechsel 1307/1308», betont der Historiker weiter.
Dies erklärt auch die Beobachtung, dass in der verbreiteten populären Vorstellung am 1. August an den Rütlischwur erinnert wird. Der Bundesbrief von 1291 wird dabei geradezu als eine Art Protokoll der Verschwörung auf dem Rütli gedeutet. Dabei haben die beiden erwähnten Gründungserzählungen überhaupt nichts miteinander zu tun.
Erst 1899 forderte der Bundesrat die Kantone auf, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten zu lassen. Es wurde dem Gutdünken der Kantone überlassen, weitere Feierlichkeiten zu veranstalten. Der damalige Beschluss forderte die Kantone auf, allfällige Anlässe feierlich aber bescheiden durchzuführen, wie Holenstein betonte.
Der 1. August war jahrzehntelang ein Werktag – auch dies ein Zeichen von Bescheidenheit. Erst eine von den Schweizer Demokraten (SD) im Vorfeld des Jubiläumsjahrs 1991 lancierte Volksinitiative, die am 26.September 1993 zur Abstimmung gebracht und mit 83,8% angenommen wurde, erklärte den 1. August gesamtschweizerisch zu einem arbeitsfreien Tag.
Einfachheit ist 1899 politischer Wille gewesen. Dies blieb bis heute bestehen. «Die republikanische Tradition der Mässigung hatte einen höheren Wert», sagte Holenstein.
Bund und keine Nation
Zudem kennt der Bundesstaat auch keine monarchistischen Elemente. In der Schweiz sind die Kantone bis heute souveräne Staaten. Der Bundesstaat verfügt nur über Rechte, die ihm die Kantone abgetreten haben. Die Bundesfeier entstand somit erst sekundär, wie Holenstein erläutert. Die Nation als Ganzes wie in Frankreich wird daher mit den Bundesfeiern nicht geehrt.