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Windturbine in den Bergen. Dahinter Stausee
Legende: Windturbinen sollen in Zukunft vermehrt zum Landschaftsbild gehören – auch in geschützten Landschaften. Keystone

Schweiz Die wichtigsten Entscheide zur Energiestrategie 2050

Der Nationalrat hat in der zweiten Sessionswoche 18 Stunden lang über die Energiestrategie 2050 beraten. Er ist dabei mehrheitlich auf dem Kurs des Bundesrates und der vorberatenden Kommission geblieben.

Dies sind die bisher wichtigsten Entscheide der Nationalrats-Debatte zur Energiestrategie 2050:

  • Ausstieg: Der Nationalrat beschliesst den Ausstieg aus der Kernenergie. Beznau I soll 2029 abgeschaltet werden. Eine generelle Laufzeitbeschränkung lehnte die grosse Kammer aber ab. Ab 40 Betriebsjahren sollen die Betreiber aber Langzeitbetriebskonzepte vorlegen müssen.
  • Produktionsziele: Die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus neuen erneuerbaren Energien soll im Jahr 2035 bei 14,5 Terawattstunden und bei Wasserkraft bei mindestens 37,4 Terawattstunden liegen. Heute verbraucht die Schweiz rund 60 Terawattstunden Strom. Die fünf AKWs produzieren im Jahr rund 25, die Wasserkraftwerke 34 und die erneuerbaren Energien 2 Terawattstunden.
  • Verbrauchsziele: Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 % und bis 2035 um 43 % sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 % und bis 2035 um 13 % sinken.
  • Nationales Interesse: Die Nutzung erneuerbarer Energien soll nationales Interesse werden. Damit wären Windturbinen und Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten grundsätzlich möglich.
  • Raumplanung: Die Kantone sollen in ihren Richtplänen festhalten, welche Gebiete sich für die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie eignen und welche freizuhalten sind. Der Bund darf bei diesen kantonalen Konzepten nicht eingreifen.
  • Erneuerbare Energien: Strom aus erneuerbaren Energien wird seit Anfang 2009 mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Künftig soll dafür mehr Geld eingesetzt werden. Die Konsumenten sollen dies mit einem höheren Netzzuschlag bezahlen. Dieser würde von heute 1,5 Rappen auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde steigen. Damit stünden pro Jahr 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung. Eine vierköpfige Familie sollte das höchstens 100 Franken im Jahr kosten.
  • Marktgerechte Förderung: Das System zur Förderung erneuerbarer Energien soll künftig Anreize bieten, den Strom dann einzuspeisen, wenn dieser am dringendsten gebraucht wird. Der Strom aus erneuerbarer Energie würde zu einem Preis vergütet, der vom Bundesrat auf ein Jahr im Voraus festgelegt wird. Der Preis könnte nach Lieferzeiträumen abgestuft werden. Hinzu käme eine fixe Einspeiseprämie für den Ökostrom, die den Erlös aus dem Verkauf ergänzt.
  • Ökostrom: Einspeiseprämien soll es für Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie, Geothermie und Biomasse geben. Kehrichtverbrennungs-, Abwasserreinigungs- sowie Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter zehn Kilowatt sind vom System ausgeschlossen. Die Betreiber von Biogasanlagen sollen Anspruch auf einen Landwirtschaftsbonus haben, wenn sie nur Hofdünger verwerten. Neben Einspeiseprämien gibt es Investitionsbeiträge, von denen auch Holzkraftwerke profitieren sollen.
  • Wasserkraft: Für die Wasserkraft-Förderung sollen neue Regeln gelten. Heute erhalten Anlagen mit einer Leistung von höchstens zehn Megawatt KEV-Beiträge. Künftig soll es dabei auch eine Untergrenze von einem Megawatt geben. Ausnahme-Regelungen sind jedoch vorgesehen. Investitionsbeiträge sollen auch grosse Wasserkraftwerke mit einer Leistung über zehn Megawatt sowie kleine mit einer Leistung ab 300 Kilowatt erhalten.
  • Energieeffizienz: Ein Bonus-Malus-System im Strommarkt soll für Elektrizitätswerke Anreize schaffen, das Stromsparen zu fördern. Die Werke, die ein Netz betreiben, sollen eine Zielvorgabe erhalten. Unternehmen, die das Ziel übertreffen, würden einen Bonus erhalten, jene, die es verfehlen, müssten einen Malus entrichten.
  • CO2-Abgabe: Heute beträgt die CO2-Abgabe 60 Franken pro Tonne Heizöl. Diese soll vorerst nicht erhöht werden. Der Bundesrat erhält aber die Kompetenz, die Abgabe auf höchstens 120 Franken zu erhöhen, falls die Zwischenziele für die Brennstoffe nicht erreicht werden.
  • Gebäudesanierungen: Seit 2010 gibt es finanzielle Anreize für Hauseigentümer, Gebäudehüllen energietechnisch zu sanieren. Für das Gebäudeprogramm sollen nun die Mittel erhöht werden. Die Gelder stammen zu zwei Dritteln aus der CO2-Abgabe und zu einem Drittel aus den kantonalen Staatshaushalten. Aus der CO2-Abgabe dürften neu maximal 450, anstatt 300 Millionen Franken eingesetzt werden. Die Mittel sollen auch für Gebäudetechniksanierungen zur Verfügung stehen. Ferner sollen für Heizungen neue Mindestanforderungen gelten, und Grossfeuerungen sollen neben Wärme auch Strom erzeugen müssen.
  • Autos: Strengere Regeln sollen Autoimporteure dazu bringen, umweltfreundlichere Autos einzuführen. Bis Ende 2020 sollen die CO2-Emissionen von Neuwagen auf durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer sinken. Zudem sollen auch für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Zielwerte festgelegt werden.
  • Intelligente Messsysteme: Der Bundesrat soll Elektrizitätsunternehmen dazu verpflichten können, intelligente Mess-, Steuer- und Regelsysteme zu installieren. Im Gesetz soll im Gegenzug verankert werden, dass der Konsument einer Steuerung des Stromverbrauchs – etwa Waschen nur zu bestimmten Zeiten – in jedem Fall zustimmen muss.
  • Beschwerden: Für den raschen Umbau der Stromversorgung sollen die Rechtsmittelwege beschränkt werden. Wenn eine Rechtsfrage nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, soll es keine Möglichkeit geben, Beschwerden gegen die Planung von Stark- und Schwachstromanlagen bis vors Bundesgericht zu ziehen.

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