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Schweiz Drahtzieher im Terrorismus: Kurdisches Brüderpaar vor Gericht

Zwei Kurden aus dem Irak stehen ab Montagmorgen vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Ihnen wird vorgeworfen, an einer kriminellen Organisation des Al-Kaida-Netzwerks beteiligt gewesen zu sein. Sie sollen von Basel aus Terror-Propaganda im Internet betrieben haben.

Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Brüder. Es sind anerkannte kurdische Flüchtlinge aus dem Irak, die Asyl in der Schweiz erhielten und in Basel wohnten. Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft haben sie zwischen 2003 und 2008 aktiv eine neue, europaweit vernetzte salafistisch-jihadistisch ausgerichtete Organisation mit Verbindung zu Al-Kaida unterstützt.

Mitbegründer einer Terror-Organisation

Das sogenannte «Zentrum Didi Nwe Auslandsabteilung» soll unter der Führung von Mullah Krekar, dem ehemaligen Führer der Terrorgruppe Ansar al-Islam, gestanden haben. Der Hauptangeklagte – mit 35 Jahren der Ältere der beiden Brüder – gilt als Mitbegründer der im Jahr 2003 entstandenen Organisation.

Die weiteren Mitglieder der «Auslandsabteilung» waren alles Kurden aus dem Irak oder dem Iran und hatten ihren Wohnsitz in verschiedenen europäischen Ländern, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Aufgabe des Hauptangeklagten soll es gewesen sein, verschiedenen Internetplattformen und Chaträume zu betreuen. Über die Plattformen wurden neue Anhänger für das Al-Kaida Netzwerk rekrutiert und ausgebildet. Insgesamt handelt es sich um sieben Internetseiten, zwei Chaträume, drei Zeitschriften und einen Internet TV-Kanal, die von Basel aus verbreitet wurden.

Hinrichtungsvideos mit Jubelkommentaren ins Netz gestellt

Der 35-Jährige soll ausserdem eine Art Privatsekretär von Islamistenführer Krekar gewesen sein. Er habe unter anderem dessen Kommunikation mit Vertretern von radikal-islamistischen Al-Kaida-Gruppen im Iran und Irak sichergestellt. Krekar selber lebte in Norwegen.

Der heute 25-jährige Bruder hatte gemäss Bundesanwaltschaft keine Schlüsselrolle in der Organisation inne. Ihm seien aber Administratoren- und Moderatorenrechte in den diversen Chaträumen eingeräumt worden. Er habe massgeblich dazu beigetragen, die salafistisch-jihadistische Ausrichtung der Foren zu prägen, hiess es. Er sorgte gemäss Anklageschrift dafür, dass Videos von Hinrichtungen und Attentaten ins Internet gestellt worden sind. Er versah diese mit Jubelkommentaren.

Der Prozess ist über zwei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Freitag, dem 2. Mai, verkündet werden.

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