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Eine Aufnahme aus der Wandelhalle des Nationalrats
Legende: Was dürfen die Parlamentarier in Bundesbern, und was nicht? Mark Pieht fordert klarere Regeln. Keystone

Schweiz Droht Markwalder und Müller ein juristisches Nachspiel?

Unlauteres Lobbying im Bundeshaus – das Thema beschäftigt dieser Tage die Schweizer Medien- und Politlandschaft. Im Zentrum der Debatte: Die FDP-Nationalräte Christa Markwalder und Walter Müller. Doch sind die Fälle auch strafrechtlich relevant? Der Jurist Mark Pieth zieht unterschiedliche Schlüsse.

Zur Person

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Mark Pieth kämpft seit vielen Jahren gegen Korruption. Der Basler Strafrechtsprofessor war u.a. von 1989 bis 1993 Chef der Sektion Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei und organisierte Kriminalität im Bundesamt für Justiz. Daneben waltete er auch als Präsident der Compliance-Kommission der Fifa.

FDP-Nationalrätin Christa Markwalder hat Informationen aus einer parlamentarischen Kommission weitergegeben, obwohl diese vertraulich sind. Ihr Partei- und Nationalratskollege Walter Müller hat sich von Lobbyisten nach Kasachstan einladen lassen, Flug in der Businessklasse inklusive. Auch wenn er die Reise inzwischen doch noch selbst bezahlt hat: Müller wurde deswegen verklagt und von seiner Partei gerügt.

Doch sind die Aktivitäten der Nationalräte strafrechtlich relevant? Der Basler Strafrechtsprofessor und Korruptionsexperte Mark Pieth schildert seine Sicht der Dinge.

«Vorteilsannahme» bei Walter Müller?

Ein Satz reicht Pieth, um den Fall Christa Markwalder zu beurteilen: «Bei Frau Markwalder sehe ich überhaupt keinen strafrechtlichen Anknüpfungspunkt.» Anders könnte es bei Walter Müller aussehen: «Bei Herrn Müller könnte man sich überlegen, ob die Vorteilsannahme – das ist der schwächere der Korruptions-Tatbestände – Anwendung findet.»

Pieth sagt also nicht, Müller habe sich bestechen lassen. Aber möglicherweise ist die Reise des FDP-Nationalrats dennoch strafrechtlich relevant. Dann nämlich, wenn er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission in Zukunft politische Entscheidungen fällt, die mit Kasachstan zu tun haben.

Bei Frau Markwalder sehe ich überhaupt keinen strafrechtlichen Anknüpfungspunkt. Bei Herrn Müller könnte man sich überlegen...
Autor: Mark Pieth Strafrechtsprofessor und Korruptionsexperte

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Der Strafrechtler betont allerdings, dass die Gerichte entscheiden müssten, ob das tatsächlich ein Problem wäre, denn: «Es ist immerhin denkbar, dass freundschaftliche Beziehungen bestehen.» Und sollte Müller vor allem als Privatmann gereist sein, wäre sein Abstecher in die kasachische Hauptstadt Astana vom Mai 2014 weniger problematisch.

«Reisetätigkeit sollte gesetzlich geregelt werden»

Ob der Fall Müller justiziabel ist oder nicht, wird die Bundesanwaltschaft entscheiden müssen. Denn die Jungsozialisten haben dort Anzeige gegen Walter Müller eingereicht. Auf glasklare Vorgaben kann sie sich nicht abstützen, denn Parlamentariern wird lediglich empfohlen, Reisen selber zu bezahlen.

Braucht es für sie verbindlichere Regeln? «Für Mitglieder von Kommissionen, die direkt mit einem Sachgeschäft betraut, wohl schon», sagt Pieth. Denn sonst gebe es immer wieder unangenehme Situationen. Und er findet: Am besten würde man die Reisetätigkeit der Räte in einem Gesetz regeln.

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