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Schweiz Ehemalige BFS-Direktorin klagt erfolgreich gegen Bundesrat

Der Bundesrat hat für eine frühere Chefbeamtin eine neue Stelle geschaffen. Der Lohn: rund 250‘000 Franken. Viel zu wenig, findet die Frau. Das Bundesverwaltungsgericht stimmt ihr zu.

Der Bundesrat hat eine neue Stelle geschaffen. Im Departement des Innern (EDI) arbeitet seit Anfang Jahr eine Wirtschaftsberaterin. Nicht irgendeine Wirtschaftsberaterin. Sondern die ehemalige Direktorin des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Ist ein Lohn von 250'000 Franken für die Stelle angemessen? Über diese Frage stritten sich die Arbeitnehmerin und der Bundesrat. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Lohn ist zu tief.

Die Geschichte beginnt 2008. Der Bundesrat gibt bekannt: Die Chefin des Bundesamts für Statistik wechselt als Direktorin zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington.

Was nicht mitgeteilt wird: Die Chefbeamtin hat beim EDI nicht gekündigt. Sie hat lediglich um einen dreijährigen, unbezahlten Urlaub für den befristeten Einsatz in den USA gebeten. Der Bundesrat bewilligt den Urlaub. Und er verspricht der Frau, ihr danach eine neue Aufgabe anzubieten. Eine Aufgabe, die ihrer Qualifikation entspricht. Das ist ein standardisiertes Vorgehen, geregelt durch eine Verordnung des Aussendepartements.

Ein Ultimatum für den Bundesrat

Passende Direktionsstellen werden allerdings nicht alle Tage frei. Das zeigt sich drei Jahre später, als die IWF-Direktorin zurück will. Ihre Bewerbungen auf offiziell ausgeschriebene Stellen bleiben erfolglos. Deshalb setzt die Frau dem Bundesrat Ende Februar 2012 ein Ultimatum: Sie will bis Ende März eine passende Stelle in der Lohnklasse einer Direktorin. Oder sie zieht vor Gericht.

Daraufhin erklärt der EDI-Generalsekretär der Frau: Eine neue Stelle in dieser Lohnklasse müsse von der Finanzdelegation genehmigt und öffentlich ausgeschrieben werden. Beides wäre mit Risiken verbunden.

Stattdessen schafft der Bundesrat die neue Stelle einer Wirtschaftsberaterin im EDI. Lohnklasse 31 statt Lohnklasse 36. Für die IWF-Direktorin heisst das: rund 250'000 statt der 330'000 Franken jährlich, die sie früher erhalten hat. Völlig unannehmbar, meint die Direktorin. Sie reicht Klage ein.

Urteil: Unzumutbar

Das Angebot sei unzumutbar, befindet auch das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter urteilen: Die neue Stelle müsste mindestens zwei Lohnklassen höher eingestuft werden. Und auch dieser Lohnunterschied sollte noch abgefedert werden. Es wäre also sinnvoll, der Frau ein Jahr lang den früheren Lohn als Bundesamtsdirektorin zu zahlen.

Und jetzt? Die frühere Direktorin arbeitet seit Anfang Jahr als Wirtschaftsberaterin im EDI. Zu welchen Bedingungen? Das will das Departement nicht sagen.

(prus;buev)

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