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Zwei Initianten.
Legende: Noch immer im Raum ist die Wiedergutmachungsinitiative, in der die Opfer ebenfalls eine Entschädigung fordern. Keystone

Schweiz Ehemalige Verdingkinder erhielten bisher 8,7 Millionen Franken

Ehemalige Verdingkinder haben bisher insgesamt eine Entschädigung von 8,7 Millionen Franken erhalten. Dabei handelt es sich um eine Überbrückungshilfe – eine gesetzliche Grundlage soll den Opfern eine noch grössere Entschädigung zusichern.

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben in den letzten zwei Jahren insgesamt 8,7 Millionen Franken Soforthilfe erhalten. 1117 Personen bekamen einen Betrag zwischen 4000 und 12'000 Franken.

Mit der Soforthilfe habe Menschen in einer finanziellen Notlage auf rasche und unbürokratische Weise geholfen werden können, schreibt der Delegierte für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Luzius Mader. Das Ziel – 7 bis 8 Millionen Franken für rund 1000 Opfer – habe sich als realistisch erwiesen.

340 Gesuche abgelehnt

340 Gesuche wurden abgelehnt, weil die Gesuchsteller keine Opfer waren, sich nicht in einer finanziellen Notlage befanden oder keine ausreichenden Informationen für die Beurteilung ihres Gesuches lieferten.

Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte 2013 die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrates um Entschuldigung gebeten und gleichzeitig einen Runden Tisch eingesetzt. Dieser schuf vor rund zwei Jahren in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Glückskette einen Soforthilfefonds.

Weitere Zahlungen geplant

Die Leistungen aus dem Soforthilfefonds dienen als Überbrückungshilfe, bis die gesetzlichen Grundlagen für Zahlungen an die Opfer geschaffen worden sind.

Das Gesetz dient als indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative. Die Initianten haben in Aussicht gestellt, diese zurückzuziehen, sollte der Gegenvorschlag von beiden Räten angenommen werden. Mit dem Gesetz könnte den betroffenen Menschen schneller geholfen werden als mit der Initiative, hiess es im Nationalrat. Das sei angesichts des Alters vieler Opfer wichtig.

Je nach Anzahl Gesuche wird der Solidaritätsbeitrag pro Opfer zwischen 20'000 und 25'000 Franken betragen. Wird die Initiative zurückgezogen und kein Referendum ergriffen, könnte das Gesetz nächsten Frühling in Kraft treten.

Wohl rund 14'000 Opfer anspruchsberechtigt

Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Soforthilfe schätzt der Bundesrat, dass es 12'000 bis 14'000 anspruchsberechtigte Opfer gibt.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt.

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