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Schweiz Eine Telefonüberwachung kostet viel Geld

Die Jagd auf Verbrecher kostet: Wenn ein Schweizer Staatsanwalt zum Beispiel die Telefongespräche eines Drogenhändlers mithören will, dann muss die Staatsanwaltschaft dafür die Gebühren zahlen. In jüngster Zeit setzen Strafverfolger aber seltener auf die Überwachung von Telefon oder Internet.

Live mithören, wie ein Drogendealer am Handy die nächste Lieferung vereinbart: Das kostet viel Geld – genau 2410 Franken. Zahlen muss das die ermittelnde Staatsanwaltschaft, das Geld fliesst zum zuständigen Überwachungsdienst beim Bund. Dieser leitet dann 1330 Franken weiter an den Telekomanbieter, als Entschädigung.

Laut Nils Güggi vom Überwachungsdienst ist die Anzahl solcher Überwachungen in den letzten Jahren laufend gestiegen. Zwischen 2006 und 2013 hat sich die Anzahl Überwachungen fast verdoppelt.

Fast 15 Millionen Franken liessen sich Ermittlungsbehörden das 2013 kosten. 2014 aber drehte sich der Trend – und das könnte auch für 2015 gelten: «Wir sehen im Moment die Tendenz, dass auch in diesem Jahr die Überwachungen rückläufig sein werden», sagt Güggi.

Spardruck als Grund für weniger Überwachungen?

Warum? Schliesslich werden Handys oder das Internet immer stärker genutzt, wohl auch von Straftätern – da wäre eigentlich von einem weiteren Anstieg solcher Überwachungen auszugehen. Doch in Zeiten knapper Finanzen müssten auch Strafverfolger vermehrt die Kosten im Auge behalten: «Ich könnte mir vorstellen, dass man einfach sehr zurückhaltend damit umgeht, weil ein gewisser Kostendruck feststellbar ist – bei allen Kantonen», vermutet der Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, Rolf Grädel.

Strafverfolger würden folglich nur noch dann Personen überwachen lassen, wenn sie ganz sicher seien, dass sich das auch lohne. Grädel betont, er äussere nur Vermutungen. Gestützt werden seine Aussagen von den Genfer Strafverfolgern. Die Genfer erteilen, nach den Zürchern, schweizweit die meisten Überwachungsaufträge. «Gerade in Genf ist die Finanzlage angespannt. Da spielt der Preis von Überwachungen sehr wohl eine Rolle», bestätigt Henri della Casa von der Genfer Staatsanwaltschaft.

Allerdings, so schiebt della Casa nach: Die Staatsanwaltschaft wäge stets ab – im Zweifelsfall entscheide sie nie gegen die Sicherheit, sondern für höhere Kosten. Die Strafverfolger wählen ihre Worte sehr bewusst: Keine Staatsanwaltschaft will sich unterstellen lassen müssen, sie verzichte aus Spargründen auf wertvolle Ermittlungsmethoden.

Neue technische Mittel – aber teurere Gebühren

Doch das Abwägen zwischen Kosten und Sicherheit könnte in Zukunft noch anspruchsvoller werden. Denn die Gebühren für die Überwachung werden wohl noch mehr kosten: Mit dem neuen Überwachungsgesetz, kurz BÜPF, sollen Strafverfolger mehr technische Mittel zur Verfügung haben.

Es würden viele Millionen Franken in in die Systeme der Zukunft investiert, sagt Nils Güggi vom zuständigen Dienst beim Bund. Zugleich müsse der Bund Sparmassnahmen eingehen. Deshalb geht Güggi davon aus, dass die Überwachungsgebühren in Zukunft noch teurer sein werden.

Live mitverfolgen, wie der Drogendealer die nächste Lieferung vereinbart: Das können Strafverfolger in Zukunft möglicherweise über neue Kanäle – zum entsprechenden Preis allerdings.

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