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Schweiz «Eine Verbindung ohne Verfalldatum»

Seit 40 Jahren gilt die Europäische Menschenrechtskonvention auch in der Schweiz – nicht für alle ein Anlass zum Feiern: Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgen hierzulande immer wieder für Kritik. An einer Jubiläumsfeier wählte Bundesrätin Sommaruga nun deutliche Worte.

Der Antrag von Bundesrat Ueli Maurer in der Landesregierung, die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK sei zu kündigen, hatte vergangene Woche für Schlagzeilen gesorgt. An einer Jubiläumsfeier in der Universität Zürich am Donnerstag spielte Rektor Michael Hengartner bei der Begrüssung darauf an.

Wie im Bundesrat, gebe es auch unter Juristen an der Universität verschiedene Meinungen zur Menschenrechtskonvention, so Hengartner. An die Anwesende Justizministerin Simonetta Sommaruga gerichtet sagte er: «Bundesrätin Sommaruga, Sie dürfen sich also bei uns wie zu Hause fühlen.»

Die Justizministerin betonte dann aber in ihrer Rede mit Nachdruck, wie geschlossen der Bundesrat hinter der Menschenrechtskonvention stehe. «Es gibt für mich und für die Schweizer Landesregierung nicht den geringsten Zweifel: Die Schweiz und die Europäische Menschenrechtskonvention gehören zusammen», sagte sie.

Die Landesregierung ist konkordant: Ein gefällter Entscheid gilt für das ganze Gremium.

Angesprochen auf Bundesrat Maurers Position sagte Sommaruga nach ihrer Rede, die Schweizer Regierung sei eine konkordante Regierung. «Und wenn wir einen Entscheid gemeinsam fällen, dann gilt dieser Entscheid für das ganze Gremium.» Die Landesregierung habe «ganz deutlich» gesagt, dass ein Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zur Diskussion stehe.

Aufnahme von Bundesrätin Simonetta Sommaruga während einer Rede.
Legende: Bundesrätin Sommaruga verteidigt die EMRK-Mitgliedschaft der Schweiz. Keystone/Archiv

Kritisieren aber nicht kündigen

Menschenrechte bedeute der Schutz von Minderheiten, so Sommaruga. Gerade kleine Staaten wie die Schweiz profitierten davon, wenn diese über die Landesgrenzen hinweg gelten würden. Man unterwerfe sich hier nicht irgendeinem Diktat: «Es ist doch vielmehr eine Selbstverständlichkeit, dass wir selber garantieren, dass die Rechte der Konvention in der Schweiz geschützt sind.»

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Natürlich gebe es berechtigte Kritik an einzelnen Urteilen. Aber das sei kein Grund, der Menschenrechtskonvention den Rücken zu kehren. «Ich sage es als Justizministerin und ich spreche für die Landesregierung: Die Schweiz und die Europäische Menschenrechtskonvention, sind eine Verbindung ohne Verfalldatum.»

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