Hintergrund des Entscheids ist ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2008. Es veränderte die Ausgangslage für die Polizei für verdeckte Ermittlungen und Fahndungen entscheidend: So darf ein Polizist nur noch bei besonders schweren Straftaten ermitteln, ohne über seine wahre Identität und Funktion Auskunft zu geben.
Um solche sogenannten verdeckten Fahndungen wieder zu vereinfachen und zu präzisieren, was unter die heiklere verdeckte Ermittlung fällt, schlug die Rechtskommission eine Revision der Strafprozessordnung vor. Die verdeckte Ermittlung sollte enger definiert und Artikel für die verdeckte Fahndung geschaffen werden.
Das Vorhaben war im Ständerat unbestritten. Auch der Bundesrat stimmte der Lösung zu. Das Geschäft ist somit bereit für die Schlussabstimmung.
Nicht zu verwechseln sind die verdeckte Ermittlung und Fahndung mit der präventiven Ermittlung, etwa zur Suche nach Pädokriminellen in Chatrooms. Weil der Bund über keine Kompetenz für präventive Massnahmen im Strafrecht verfügt, müssen hier die Kantone aktiv werden. Neun Kantone haben die Möglichkeit geschaffen – weitere sollen folgen.