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Schweiz Ende des Bankgeheimnisses rückt näher

Für ausländische Steuersünder gilt das Bankgeheimnis in der Schweiz nicht mehr lange. Der Bundesrat hat die Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch ans Parlament geleitet.

Das Parlament berät im Herbst über den automatischen Informationsaustausch. Der Bundesrat hat die entsprechenden rechtlichen Grundlagen an die Eidgenössischen Räte weitergeleitet.

Pflichten für Banken

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Der Bundesrat hatte die neuen Pflichten für Banken schon Ende 2012 angekündigt, beschloss dann aber, vorerst darauf zu verzichten. Denn in der Zwischenzeit hatte sich die Schweiz zum AIA bekannt. Über Sorgfaltspflichten diskutiere man erst wieder, wenn mit den wichtigsten Partnerstaaten ein AIA-Abkommen existiere, hiess es. Das ist nun der Fall.

Die Chancen stehen gut: Mit Ausnahme der SVP sprachen sich in der Vernehmlassung alle grossen Parteien für den automatischen Informationsaustausch aus.

Im Mai hatten die Schweiz und die EU ein Abkommen für die Einführung des automatischen Informationsaustauschs unterzeichnet. Ab 2018 sollen zwischen der Schweiz und den 28 EU-Staaten Steuerdaten ausgetauscht werden.

Zudem will der Bundesrat neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Damit will er verhindern, dass diese unversteuerte Gelder annehmen. Die Pflichten gelten gegenüber Kunden aus Ländern, mit denen die Schweiz nicht automatisch Informationen austauscht.

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