Für den Genfer Gerichtshof sind die Haftbedingungen im Gefängnis Champ-Dollon (VD) zwar schwierig, aber entsprechen dennoch der Europäischen Menschenrechtskonvention, so die Staatsanwaltschaft.
Wärter streikten
Die Rekursinstanz hob vier Urteile des Zwangsmassnahmengerichts auf. Dieses hatte es als erwiesen angesehen, dass den Häftlingen weniger Platz zustand als der gesetzliche Mindeststandard von vier Quadratmetern.
Das Genfer Gefängnis Champ-Dollon steht seit längerer Zeit in der Kritik. Die Anti-Folterkommission bezeichnete die Haftbedingungen im Februar als «ungenügend». Im April legten die Wärter eine Stunde ihre Arbeit nieder und protestierten damit gegen die Überbelegung.