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Schweiz Entschädigung für menschenrechtswidrige Haftbedingungen

Eine zwölftägige Haft in einer fensterlosen, dauerbeleuchteten Zelle mit täglich 30 Minuten Freigang ist menschenrechtswidrig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines so untergebrachten Straftäters gutgeheissen. Er erhält nun eine Wiedergutmachung.

Mann öffnet Gefängniszelle
Legende: Der Häftling war 12 Tage lang in einer fensterlosen und dauerbeleuchteten Zelle eingesperrt. Nun wird er entschädigt. Keystone

Ein Straftäter hat eine finanzielle Wiedergutmachung für die menschenrechtswidrigen Bedingungen unter denen er in Haft war, erhalten. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Es reiche nicht aus, festzustellen, dass die Haftbedingungen im Polizeigefängnis im Kanton Waadt den Menschenrechten widerspreche, so die Lausanner Richter. Das Waadtländer Kantonsgericht wollte es bei einer blossen Feststellung bewenden lassen.

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Kanton Waadt muss Häftling wegen fensterloser Zelle entschädigen
aus Regional Diagonal vom 11.07.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 5 Sekunden.

Das Bundesgericht hat dem vom 8. bis 20. August Inhaftierten als Genugtuung eine Entschädigung von 50 Franken pro Tag zugesprochen, total 550 Franken. Die ersten 48 Stunden der Haft müssen bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Gemäss den Lausanner Richtern wird ein Häftling bei einer Unterbringung in einer fensterlosen Zelle mit Dauerbeleuchtung auch bei einer Haftdauer von rund zehn Tagen in eine «Leidens- und Erniedrigungssituation» versetzt. Diese gehe deutlich über das Mass hinaus, das bei einem Freiheitsentzug unvermeidbar sei. (Urteil 6B_17/2014 vom 01.07.2014)

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