Ursprünglich hatte das Parlament eine obligatorische Erdbebenversicherung gefordert, woraufhin das Finanzdepartement zwei Vorschläge ausarbeitete. Nach der nun endenden Anhörung zeigt sich: Das föderale Modell ist wohl bereits vom Tisch.
Bevorzugt würde ein solches Modell von den kantonalen Gebäude- und die Privatversicherern. Es stützt sich auf die heutige Praxis der Gebäudeversicherungen.
Organisation, Verwaltung und die Erledigung von Schäden seien bereits vorhanden und könnten auf die Erdbebenversicherung übertragen werden, heisst es dazu beim Sachversicherungs-Verband (SVV). Doch für dieses föderale Modell braucht es ein Konkordat – und dem müssen alle Kantone zustimmen.
Auch Hauseigentümer gegen Obligatorium
Dazu wird es kaum kommen: Verschiedene Kantone lehnen die obligatorische Erdbebenversicherung ab, so etwa der Thurgau. Regierungsrat Jakob Stark begründet dies mit der «ausserordentlich geringen Wahrscheinlichkeit» eines Erdbebens. Ausserdem gebe es bereits heute die Möglichkeit, eine Privatversicherung abzuschliessen. Auch der Kanton Graubünden will keine obligatorische Erdbebenversicherung.
Also bleibt von den beiden Vorschlägen des Bundesrates nur die Bundeslösung übrig. Doch die verlangt eine Verfassungsänderung und somit eine Volksabstimmung, die kaum zu gewinnen sein wird: Erst vor drei Jahren scheiterte die Einführung einer Erdbebenversicherung am Widerstand des Hauseigentümerverbandes.