Zimperlich ging der Ostschweizer Erwin Kessler nicht vor. Im Zusammenhang mit Aktionen radikaler Tierschützer gegen Novartis und Daniel Vasella schrieb er von «Massenverbrechen von Vasella und Konsorten an Milliarden wehrlosen Versuchstieren».
In einem zweiten Text ging Kessler noch weiter. Er thematisierte ein Buch zum Thema Tierversuche. Kessler äusserte sich zur Frage des Rechts auf gewalttätigen Widerstand. Der Buchautor hatte die Ansicht vertreten, dass niemand das Recht habe, gegen Gesetze zu verstossen, um seine Ideologie zu verwirklichen.
Kessler stellte die Frage, ob der Autor damit nicht die Hitler-Attentäter beleidige, welche als Helden gegen das damals geltende Recht verstossen hätten. Gewaltfreier Widerstand sei damals ebenso wirkungslos geblieben wie heute gewaltfreie Opposition gegen Tierversuche.
Dafür sprach das Zürcher Obergericht Kessler der Verleumdung schuldig. Kessler habe Novartis und Vasella in die Nähe der Nazis und Hitlers gerückt.
Anders sieht es das Bundesgericht. Kesslers Argumentation sei absurd – weder Vasella noch Novartis würden aber mit Hitler oder dem NS-Regime verglichen. Auch der Ausdruck «Massenverbrechen» hat für Kessler keine Folgen.