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Schweiz Es gibt keinen Anspruch auf hohe Boni

Das Bundesgericht stützt die Bemühungen der Banken für längerfristige Bonus-Programme. Ein Banker hatte seinen gewohnten Millionenbonus eingeklagt, unterlag aber in Lausanne. Das Urteil gilt als eigentliche Kehrtwende des höchsten Gerichts.

Schutz für einen Banker? Unterstützung beim Versuch, einen Millionenbonus durchzudrücken? Fehlanzeige. Das Bundesgericht zeigt überhaupt kein Musikgehör für die Klagen eines Bankers. Konkret geht es um einen Wertschriftenhändler der Credt Suisse. Der Mann verdiente gut 200'000 Franken jährlich. Plus Bonus von mehr als drei Millionen.

2006 teilte ihm die CS mit, dass ihm sein Millionen-Bonus nicht vollständig bar auf die Hand ausbezahlt werde. Ein Drittel sollte für fünf Jahre gesperrt bleiben. Durch das neue Bonus-Programm sollte ein Anreiz für etwas längerfristiges Denken und mehr Risikobewusstsein gesetzt werden. Bei dem Wertschriftenhändler löste das einen Anreiz zur sofortigen Kündigung aus und eine Klage auf Auszahlung des ganzen Bonus.

Bundesgericht schützt längerfristige Boni-Modelle

Das Bundesgericht klärte zuerst einmal, wie denn so ein moderner Millionen-Bonus eines Bankers ins altehrwürdige Schweizer Obligationenrecht passt. Ergebnis: Der Bonus ist kein Lohnbestandteil, eher so etwas wie die gute alte Gratifikation.

Bündel von Franken-Noten.
Legende: Einen Anspruch auf einen exorbitanten Bonus gibt es nicht, sagt das Bundesgericht. Keystone

Vor allem aber urteilt das Bundesgericht: Bei Löhnen, die ohnehin ein mehr als anständiges Leben ermöglichen, gebe es keinen Grund, den Arbeitnehmer zu schützen und in die Vertragsfreiheit der Wirtschaft einzugreifen. Das längerfristige Boni-Modell wird vom Bundesgericht also geschützt. Rechtlich steht dem Umdenken im Bankensektor nichts mehr im Weg.

Experten beurteilen den Bundesgerichtsentscheid als eigentliche Kehrtwende: Denn laut Arbeitsrecht wird ein variabler Lohnbestandteil fest geschuldet, sobald er höher ist als der fixe Lohn. Diese sogenannte Akzessorietät hat das Bundesgericht nun erstmals über den Haufen geworfen.

Vor Gerichten sind noch etliche Fälle hängig

Adrian von Känel, Anwalt und Arbeitsrechts-Dozent an der Universität Zürich, spricht gegenüber Radio SRF denn auch von einer «ganz wesentlichen Entwicklung in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.» Neu verweigert das Gericht also hohen Löhnen, wie sie bei Banken üblich sind, den Schutz, der normalen Löhnen gewährt wird. Damit weist es den Weg für viele ähnliche Fälle, die noch hängig sind.

Offen bleibt aber, wo die Grenze liegt zwischen normalen und hohen Löhnen, die nicht mehr durch die Akzessorietät geschützt sind. Hier werden die hängigen Fälle Aufschluss geben müssen.

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