Studierende aus dem Ausland sollen an der ETH in Zürich und Lausanne höhere Studiengebühren zahlen. Der Bundesrat will zusammen mit dem ETH-Rat eine entsprechende Änderung im ETH-Gesetz erarbeiten.
Nötige Fachkräfte, aber zu hohe Kosten
In den vergangenen Jahren habe der Anteil der ausländischen Studierenden an den beiden ETH kontinuierlich zugenommen, hält der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss der Bildungskommission des Nationalrats fest. Diese Entwicklung sei an sich erfreulich, gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.
Allerdings sorgten die ausländischen Studierenden auch für erhebliche Kosten. Da ihre Eltern in der Regel nicht in der Schweiz steuerpflichtig seien, scheine ein höherer Beitrag an die Kosten des Studiums gerechtfertigt. Wie hoch dieser Beitrag ausfallen soll, ist nicht bekannt.
Nein zum Vorstoss der Bildungskommission
Die Bildungskommission des Nationalrats schlägt in ihrem Vorstoss zwei Tarife vor: Einer für jene Studierenden, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind. Der andere Tarif würde für alle anderen gelten. Für diese Gruppe soll die Studiengebühr höchstens das Dreifache betragen.
Der Bundesrat spricht sich gegen diese Forderung aus. Zuerst wolle er die juristischen und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen prüfen. Auch soll die Umsetzbarkeit einer neuen Regelung geprüft werden.
Die Gegner höherer Studiengebühren für ausländische Studierende im Parlament befürchten, dass diese zu einem Rückgang talentierter ausländischer Studierender führen könnte. Sie befürchten einen Wettbewerbsnachteil.