Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Luxemburg eine Klage der Schweiz in letzter Instanz abgewiesen. Das Nachtflugverbot in Deutschland verstosse nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Gleichentags hat der Ständerat ein klares Votum für den Fluglärmvertrag mit Deutschland abgegeben. Mit 40:2 Stimmen fiel die Entscheidung klar aus. Nachverhandlungen soll es nicht geben.
Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. In Deutschland wurde die Ratifizierung aber auf Eis gelegt.
Die deutschen Nachtflugverbote für den Schweizer Flughafen Zürich sind rechtens. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg eine Klage der Schweiz in letzter Instanz ab.
Das höchste EU-Gericht entschied, Verbote und Beschränkungen für den Anflug über deutsches Hoheitsgebiet verstiessen nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Seit 2003 dürfen Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21.00 und 07.00 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen. An Wochenende gilt das Verbot von 20.00 bis 09.00 Uhr.
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