Eine originelle Lösung, gewiss, aber auch eine ungewöhnliche Lösung, hat der Bundesrat gestern präsentiert. Der europäische Gerichtshof EuGH würde bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU urteilen. Die Schweiz könnte sich dem Spruch des EuGH aber widersetzen.
Für den Europaexperten Dieter Freiburghaus ist dies ein Lockangebot gegen innen, wie gegen aussen: «Man versucht, der EU einen Schritt entgegen zu kommen, in dem man sagt, ‹im Prinzip akzeptieren wir die Meinung des Gerichtshofs›». Und zugleich gebe man innenpolitisch das Signal, dass man aber unverbindlich bleibe: «Wir liefern uns nicht den fremden Richtern aus.»
Wischiwaschi und Quadratur des Kreises
Diese Europastrategie höre sich zwar verlockend an – trotzdem kann Freiburghaus dieser Lösung wenig Gutes abgewinnen. «Das ist Wischiwaschi. In meinen Augen reiht sich das ein in sämtliche Vorschläge des Bundesrats, wo er die Quadratur des Kreises versucht.» Es gebe eben keinen Zwischenweg zwischen der vollen Teilnahme am Binnenmarkt und der vollen Erhaltung der Souveränität, sagt er weiter.
Europaexperte Freiburghaus würde darum einen Beitritt zum EWR samt Angliederung an den EFTA-Gerichtshof bevorzugen. Bei einem Beitritt könnte die Schweiz eigene Richter stellen und hätte klare Verhältnisse in der institutionellen Frage.
Besser Europäischer als EFTA-Gerichtshof
Weniger negativ beurteilt die bundesrätliche Strategie der Luzerner Professor für Europarecht, Sebastian Heselhaus. Bei Streitigkeiten gebe es nur den Weg über ein Schiedsgericht, über den kleinen EFTA-, oder den grösseren Europäischen Gerichtshof.
Wolle die Schweiz den durchaus erfolgreichen bilateralen Weg tatsächlich weitergehen, dann mache die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes bei Streitfragen durchaus Sinn. In Souverenitätsfragen, so Professor Heselhaus, würde die Schweiz beim EFTA-Gerichtshof nämlich nichts gewinnen: «Denn im EFTA-Gerichtshof entscheiden Richter, die von anderen Staaten bestimmt werden.»
Da sitze kein Richter ein, den die Schweiz ernannt habe. «Dann macht es mehr Sinn, direkt zum Europäischen Gerichtshof zu gehen. Denn der ist ordinär zuständig für die Auslegung des europäischen Rechts.»
Finanzielle Fragen wichtiger als institutionelle
Der Europäische Gerichtshof als Rechtsinstanz – mit einem Schweizer Widerspruchsrecht. Noch ist völlig unklar, ob die EU auf solch eine Lösung einsteigt. Vielleicht sei die institutionelle Frage für die EU derzeit auch nicht vordringlich, sagt Europaexperte Freiburghaus: «Ich glaube nicht, dass diese Frage der EU unter den Nägeln brennt.»
Sie habe viel stärkere Interessen an den finanziellen Fragen. Und da gehe es auch voran. «Ich könnte mir fast eher vorstellen, dass die Schweizer Wirtschaft – wenn es keine neuen Abkommen gibt – irgendwann Druck machen wird. Die Sache ziehe sich seit vier Jahren hin, warum solle sie sich nicht noch einmal vier Jahre hinziehen?
Der Bundesrat will auf jeden Fall vorwärts machen, und der EU nach der Sommerpause seinen Lösungsansatz präsentieren.