Vor drei Jahren wurde die Genfer Sozialtherapeutin Adeline F. während einer geplanten Reittherapie von einem Haftinsassen getötet . Nun hat in Genf der Prozess gegen den mutmasslichen Täter Fabrice A. begonnen – und damit auch dessen Befragung.
Der mutmassliche Täter hat zum Auftakt des Prozesses jeglichen Vorsatz zurückgewiesen. Er habe die Sozialtherapeutin nicht umbringen, sondern aus dem Gefängnis flüchten wollen.
SRF-Korrespondentin Alexandra Gubser, die den ersten Prozesstag beobachtet hatte, meint, der Angeklagte wirkte sehr emotionslos. «Man hatte nicht das Gefühl, dass ihn das Ganze etwas angehe. Selbst als der Verteidiger und der Opfer-Anwalt ihre Anträge stellten, sass er nur regungslos da.»
Der Täter habe die Tat bereut – auf seine Art. Die Tat werde für immer schwer auf seinem Gewissen lasten. Mitleid – zum Beispiel mit der dreieinhalb jährigen Tochter der Toten – zeigte er aber laut Gubser keines. «Da blieb der Angeklagte sehr Ich-bezogen und narzisstisch.»
Akkribisch geplante Flucht
Bei der Befragung durch die Gerichtspräsidentin blieben die Aussagen des Angeklagten zuweilen schwer nachvollziehbar. Als die Therapeutin bereits an einen Baum gefesselt war, habe vielmehr er Angst vor dem Messer in seiner Hand gehabt. Angst davor, was er damit tun würde, gab er zu Protokoll.
Seine Flucht plante er bis ins Detail. Er kontaktierte für seine spätere Flucht nach Polen das Tourismusbüro Basel und verlangte Karten. Schliesslich suchte er sich einen stets unbewachten Grenzübergang in der Nähe von Weil am Rhein (D) aus, den er nach der Bluttat vom September 2013 auch benutzte.
Beim Freigang habe er die ihn begleitende Sozialtherapeutin Adeline manipuliert und ihr Bemühen, stets Gutes tun zu wollen, ausgenutzt. So konnte er erreichen, dass er vor der geplanten Reittherapie ein Messer kaufen durfte.
Provozierende Postkarte aus Irland
Bei der Befragung des Angeklagten kam auch sein erster Prozess zur Sprache, dem er ferngeblieben war. So soll Fabrice A. damals den Behörden aus Irland eine Postkarte geschrieben haben. Darin forderte er die Polizeibehörden auf, ihn auf der Insel abzuholen, wenn sie denn wollten.
Vor der Einvernahme des mutmasslichen Täters wollten die Opferanwälte zum Prozessbeginn zusätzliche Zeugen aufrufen, um diese im Gerichtssaal einvernehmen zu können. «Angefangen von Mithäftlingen, die Angst vor dem Angeklagten Fabrice A. haben – bis hin zur ehemaligen Leiterin der Institution La Pâquerette», sagt Gubser. Die einstige Leiterin der Haftanstalt liess sich jedoch mittels einer medizinischen Dispens entschuldigen und war deshalb zu Prozessbeginn nicht im Gerichtssaal anwesend.
Sämtliche Anträge abgewiesen
Ausserdem wollten die Opferanwälte eine Frau vorladen, die 2001 offenbar vom Angeklagten vergewaltigt wurde. Dabei soll Fabrice A. dasselbe Muster angewandt haben, bei welchem die Sozialtherapeutin Adeline F. im Jahre 2013 zu Tode kam. «Die Verteidigung wollte ihrerseits die Schwester des Opfers im Zeugenstand verhindern», sagt SRF-Korrespondentin Alexandra Gubser. Die Gründe hierfür sind unklar.
Unter dem Strich wies das Gericht jedoch sämtliche Anträge der Opferanwälte wie auch diejenigen der Verteidigung zurück.