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Schweiz Fall Flurlingen: Mutmasslicher Täter war bereits angeklagt

Gegen den Mann, der am Freitag in Flurlingen (ZH) seine Ehefrau erstochen hat, hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft bereits Anfang Februar Anklage erhoben. Grund war eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt.

Der Mann wurde verhaftet und während sieben Wochen in Untersuchungshaft genommen. Nachdem keine Kollusionsgefahr mehr bestand, wurde er entlassen, wie Staatsanwalt Ulrich Weder sagte.

 

Gleichzeitig sprach das Zwangsmassnahmengericht jedoch ein Kontakt- und Rayonverbot aus. Da der Mann seit Dezember wieder mit seiner Frau zusammenwohnte, wurde das Verbot laut dem Staatsanwalt hinfällig. Weder betont, «alle strafprozessualen Instrumentarien, die man bei häuslicher Gewalt zur Verfügung hat», seien in diesem Fall ausgeschöpft worden.

 

Am 8. Februar 2013 erhob die Staatsanwaltschaft schliesslich Anklage beim Bezirksgericht. Dem 45-jährigen Schweizer werden mehrfache Drohung, mehrfache einfache Körperverletzung sowie Fahren in angetrunkenem Zustand vorgeworfen.

Tod nach Stichverletzungen

Am Freitag wurde die Kantonspolizei dann erneut nach Flurlingen gerufen. In der Küche des Einfamilienhauses stiessen die Polizisten auf die nicht ansprechbare 49-jährige Ehefrau. Sie wies schwere Stichverletzungen auf. Die Notärztin konnte nur noch den Tod der Schweizerin feststellen.

 

Der Ehemann konnte noch am Ort des Geschehens verhaftet werden. Die genauen Hintergründe der Tat sind noch unklar.

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