Das Aargauer Obergericht muss überprüfen, ob die Einstellung des Verfahrens gegen drei Vertreter der Kantonsbehörden im Fall Lucie rechtens ist. Die Eltern des Opfers wehren sich mit einer Beschwerde.
Die Beschwerde gegen die Verfügung wollen die Eltern am Freitag einreichen. Die Staatsanwaltschaft hatte verfügt, das Verfahren gegen drei Personen des Aargauer Straf- und Massnahmenvollzugs einzustellen.
Ein ausserordentlicher Staatsanwalt war zum Schluss gekommen, die drei Beschuldigten hätten sich nicht pflichtwidrig verhalten.
Vater von Lucie reichte Strafanzeige ein
Auslöser der Ermittlungen war eine Anzeige von Lucies Vater. Er hatte den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten. Diese seien für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen.
Daraufhin wurde gegen drei Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht wurde, ob diese den Mörder von Lucie falsch eingeschätzt hatten.
Lucie war im März 2009 in der Nähe von Baden (AG) getötet worden. Ein vorbestrafter Schweizer hatte sie in seine Wohnung gelockt und getötet. Für die Tat wurde er zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Der Fall wurde ans Bundesgericht weitergezogen.